Die private Krankenversicherung im Jahr 2012: Beitragsanpassungen bereiten Sorge

Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN hat die Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherer für das Jahr 2012 untersucht. Danach liegen die Erhöhungen im Schnitt mit 4,4 Prozent deutlich unter den Beitragssteigerungen von 7,0 Prozent im Jahr 2011. Damit sind die Beitragsanpassungen im Durchschnitt geringer ausgefallen als im Jahr zuvor. Dennoch bereitet die Beitragsentwicklung vielen privat Versicherten große Sorgen. Denn die Lebenserwartung in Deutschland wird – auch Dank des medizinischen Fortschrittes – weiter deutlich ansteigen. Mit der Folge, dass sich die Beiträge noch weiter nach oben entwickeln müssen. Die Lösung für viele privat Krankenversicherte scheint ein sogenannter Tarifwechsel zu sein.
In diesem Fall macht der Versicherte von dem sogenannten Wechselrecht nach § 204 VVG Gebrauch und kann auf diesem Weg in einen preisgünstigeren Tarif seines Krankenversicherers wechseln – ohne den Verlust von Altersrückstellungen. Idealerweise sollte dieser Tarif kein geringeres Leistungsniveau haben als der bisherige – ansonsten drohen Erstattungsprobleme bei der zukünftigen Abrechnung von Behandlungskosten.

Vor diesem Hintergrund raten Experten dringend den bestehenden Krankenversicherungsschutz 1:1 detailliert zu analysieren und mit den Leistungen des neuen Tarifes sehr genau zu vergleichen. Nur auf diesem Weg können unliebsame Überraschungen mit entsprechend hohen wirtschaftlichen Folgen für die Zukunft vermieden werden.

Die Experten der Kanzlei für Versicherungsanalysen in Köln – www.versicherungsanalysen.eu – sind auf die Beratung zu Fragen rund um die private Krankenversicherung spezialisiert. Dabei konzentriert sich die Tätigkeit zunächst darauf, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Tarifwechsel für den privat Versicherten Sinn macht. Neben der Analyse der Leistungsunterschiede wird hierbei auch die Beitragsentwicklung der jeweiligen Tarife untersucht. Auch wenn ein interessanter neuer Tarif heute preiswerter ist, muss dies nicht für die Zukunft entsprechend gelten. Nicht selten verzeichnen junge Tarife deutlich höhere Beitragssteigerungen als „Alt-Tarife“. Heutige Ersparnisse können also schnell in das Gegenteil umschlagen.

Die Experten der Kanzlei für Versicherungsanalysen erstellen im Rahmen der Tarifwechselberatung ein spezielles Rechtsgutachten. Auf verständliche Art und Weise werden die Leistungsunterschiede aufgezeigt und zusätzlich verdeutlicht, warum manche Tarife unter höheren Beitragsanpassungen zu leiden haben als andere.

Sollte im Ergebnis ein Tarifwechsel Sinn machen, so können die Experten der Kanzlei für Versicherungsanalysen im Anschluss und aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung den Prozess zielführend unterstützen und rechtlich begleiten.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/pkvrechtsgutachten/news/434 sowie http://www.versicherungsanalysen.eu.

Über Kanzlei für Versicherungsanalysen und betriebliche Altersversorgung:
Die Tarifwechselberatung im Bereich der privaten Krankenversicherung sollte grundsätzlich nach dem sogenannten zweistufigen Beratungsprozess erfolgen. Im ersten Schritt ist zu ermitteln und dem Kunden zu vergegenwärtigen, welche Leistungen konkret in seinem bestehenden privaten Krankenversicherungstarif versichert sind. Diese Leistungsübersicht ist sodann zunächst mit in Frage kommenden Alternativtarifen detailliert zu vergleichen. Neben der Leistungsgegenüberstellung sind zusätzlich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Tarifes zu beleuchten, um zukünftige Beitragsentwicklungen besser zu verstehen. Nach Würdigung aller Erkenntnisse ist zu entscheiden, ob überhaupt ein Tarifwechsel – auch vor dem Hintergrund weiterer persönlicher und gesundheitlicher Gründe – sinnvoll und empfehlenswert ist. Nur im Falle eines sinnvollen und zumutbaren Tarifwechsels können dann die Tarifwechselverhandlungen mit dem jeweiligen Krankenversicherer aufgenommen werden.

Pressekontakt:
PKV-Rechtsgutachten
Detlef Lülsdorf
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