(mpt-11/168) Was für Autos die Hauptuntersuchung ist, ist für Abwasserleitungen ab sofort die Dichtheitsprüfung. Denn die Norm DIN 1986 Teil 30 verpflichtet Hauseigentümer dazu, die Kanäle auf ihrem Grundstück in regelmäßigen Abständen fachmännisch überprüfen zu lassen. Der bisherige Stichtag wurde in der neuesten Version der Norm nun durch eine Zeitspannen-Regelung ersetzt, weswegen sich Hauseigentümer am besten zeitnah und individuell über ihre Pflichten informieren sollten.
Abwasserleitungen: die unerkannte Umweltgefahr
Die Gründe für den neuen Pflicht-Check liegen auf der Hand, oder der besser gesagt: unter der Erde. Oft bleiben Schäden an Abwasserleitungen nämlich unentdeckt – und das, obwohl sie alles andere als ungefährlich sind. Treten Lecks auf, besteht nämlich die Gefahr, dass das Abwasser gleichermaßen Erdreich und Grundwasser verschmutzt. Diese potenzielle Gefahr für die Umwelt soll durch die Neuregelung nun bestmöglich ausgeschaltet werden. Werden im Rahmen der Dichtheitsprüfung Schäden festgestellt, müssen die Abwasserleitungen daher saniert werden.
Verschiedene Regelungen in den Bundesländern
Was in den Bestimmungen noch recht eindeutig und einleuchtend erscheint, sorgt in der Praxis allerdings für Verwirrung und Unsicherheit. Uwe Türpe, Abwasser- und Entsorgungsexperte des Kanal-Fachbetriebs Kanal-Türpe, erklärt dazu: “Da sich die Ausführungsbestimmungen von Bundesland zu Bundesland, teils sogar bei benachbarten Kommunen voneinander unterscheiden, sollten sich Verbraucher stets vor Ort bei ihrer Verwaltung über die aktuell gültigen Vorgaben informieren, bevor sie voreilig aktiv werden.”
Alte Abwasserleitungen besonders anfällig
Wie hoch der Anteil an sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen ist, lässt sich nur sehr schwer abschätzen. Das Risiko ist laut Uwe Türpe jedoch hoch: “Vor allem ältere Leitungen sind oft anfällig für Undichtigkeiten und bauliche Schäden.” Absolute Klarheit verschafft nur die Inspektion mittels ferngesteuerter Kamera. Diese stellt heutzutage das Standardverfahren dar und ist auch für die Dichtheitsprüfung zugelassen. Der Fachmann empfiehlt jedoch eine gewisse Vorsicht walten zu lassen, denn nicht jedes Angebot ist vertrauenswürdig. Skeptisch sollte man auf jeden Fall bei vermeintlichen Schnäppchen und penetranten Haustürgeschäften werden, bei denen die Anbieter einen hohen Druck auf den Verbraucher ausüben.
Checkliste für die Dichtheitsprüfung
Hauseigentümer sollte Angebote daher gründlich prüfen und einige Fragen unbedingt im Vorfeld klären: Kann der Anbieter seine Qualifikation und fachliche Eignung beispielsweise durch Zertifikate beweisen? Dabei ist es wichtig zu wissen, dass auch hierzu in jedem Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Ebenso sollten Hauseigentümer überlegen, ob ihnen der Ablauf der Prüfung umfassend erklärt wurde und ob sich die Prüfung mittels ferngesteuerter Kamera im üblichen Preisrahmen (ca. 250 Euro) bewegt. Ganz besonders wichtig ist auch die Frage, ob der Hauseigentümer einen schriftlichen Inspektionsbericht erhält und ob die Kameraaufnahmen auf DVD ausgehändigt werden.
Dokumentation der Dichtheitsprüfung Pflicht
Vor allem die professionelle Dokumentation der Inspektion ist essenziell für die Dichtheitsprüfung, so Fachmann Uwe Türpe. Liegt der Bericht nämlich nicht vor, erkennen die Behörden die Inspektion in der Regel nicht an. “Ohne schriftlichen Bericht und ohne DVD mit den Videoaufnahmen ist die Prüfung im Grunde nichts wert”, erklärt der Fachmann weiter und mahnt damit zur Vorsicht.
Dichtheitsprüfung auch vor dem Hauskauf sinnvoll
Auch wer ein Eigenheim kaufen oder verkaufen möchte, sollte unbedingt an den Zustand der unterirdischen Abwasserleitungen denken. Mit der neuen Überprüfungspflicht können Versäumnisse sonst nämlich teuer werden, weiß Abwasser-Experte Uwe Türpe: “Wenn erst nach Abschluss des Verkaufs Schäden festgestellt werden, bleibt womöglich der Käufer allein auf dem Sanierungsaufwand sitzen.” Ein ausführlicher, schriftlicher Inspektionsbericht hingegen sorgt bei beiden Vertragsparteien für Klarheit und Sicherheit.
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