Den Praktiken der Mandantenhascherei auf den Zahn gefühlt

In der Not ist guter Rat oft teuer. Da ist es nur sinnvoll, sich einen seriösen Rechtsbeistand an die Seite zu stellen. Doch auch dabei geraten Kläger immer öfter an die falschen Adressen.

Der Rechtsanwalt ist ein wichtiger und angesehener Beruf innerhalb der Gesellschaft. Umso erstaunlicher ist die Tendenz, die man in den letzten Jahren vor allem im Internet beobachten konnte. Immer mehr Anwälte nutzen heute das Internet als Plattform für „Mandantenfängerei“, die in dieser Form sowohl den Klienten als auch dem Berufsstand des Anwaltes schadet. Erstaunlicherweise sind es nahezu immer die gleichen Anwälte, die im Internet beispielsweise zu Themen wie Kapitalanlagerecht auftreten. Auf den Webseiten dieser Rechtsanwälte werden natürlich nur eben die Urteile veröffentlicht, die ein positives Ergebnis für die erschlichenen Mandanten verzeichnen konnten. Auf keiner der betreffenden Internetpräsenzen finden sich Hinweise oder Informationen zu Klagen, die verloren wurden. Schließlich würde das dem Image schaden und so keine neuen Mandanten an Land ziehen. Besonders auffällig ist momentan auch die Vorgehensweise, neue Mandanten ungefragt via E-Mail zu locken. Oft wird dies auch über sogenannte Anlegerschutzvereine durchgeführt. Von Transparenz über die Mandatsbeschaffung bzw. über den Anwalt selbst ist nirgendwo etwas zu finden. Letztlich verdient der Anwalt an jedem Mandat, denn egal ob er den Prozess verliert oder gewinnt, der Anwalt bekommt immer sein Geld.

Warum drängt das BMELV oder die Bundesrechtsanwaltskammer hier nicht auf mehr Transparenz? Wer kontrolliert eigentlich, ob die so durchgeführte Werbung der Anwälte überhaupt noch dem Berufsethos entspricht, denn die Möglichkeiten der Werbung waren ja vor Jahren noch wesentlich eingeschränkt. Warum können sich Anwälte heute immer noch Adressen von Mandanten aus dem Grundbuch oder dem Handelsregister herausziehen um damit dann auf Mandantenfang gehen?

Wieso muss nicht auch ein Anwalt ein Beratungsprotokoll ausfüllen? Ein Bericht, im dem er die Chancen auf einen möglichen Prozessausgang genau schriftlich darlegt und seinen Mandaten auch darauf hinweist, welche Prozesse er nicht nur gewonnen sondern auch verloren hat.

Wir haben diese Fragen an das Verbraucherschutzministerium (BMELV) und an die Bundesrechtsanwaltskammer geschickt mit der Bitte um Beantwortung. Mehr zu diesem interessanten Thema finden Sie unter www.diebewertung.info

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