(Mynewsdesk) Nürnberg, 21. August 2014: Anfang des Jahres ist die Übergangsfrist für die Einführung der E-Bilanz ausgelaufen. Die DATEV-Anwender haben sich darauf eingestellt und bis Ende Juni 2014 bereits über 90.000 Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 über den E-Bilanz-Assistenten und das Nürnberger Rechenzentrum der DATEV eG an die Finanzbehörden übermittelt – dabei läuft die Bilanzsaison für die meisten mittelständischen Unternehmen gerade erst richtig an. Dennoch lohnt sich insbesondere für Inhaber von Personengesellschaften und deren Steuerberater ein Ausblick auf das Geschäftsjahr 2015. Denn für dessen Jahresabschlüsse gelten in der zweiten Stufe der E-Bilanz-Einführung zusätzliche Anforderungen, die sich bereits auf die laufende Finanzbuchführung im Jahr 2015 auswirken. Da vor allem Familienunternehmen in Deutschland als GmbH & Co. KG firmieren, betrifft die Neuregelung sehr viele mittelständische Betriebe.
Personengesellschaften profitieren im Rahmen der E-Bilanz-Einführung gegenwärtig noch von Ausnahmeregelungen. So ist die Kapitalkontenentwicklung für jeden einzelnen Gesellschafter als eigener Berichtsbestandteil der E-Bilanz erst für Geschäftsjahre verpflichtend zu übermitteln, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Bisher wird die Kapitalkontenentwicklung meist in Tabellenform erstellt und auf Papier beim Finanzamt eingereicht. Auch Sonder- und Ergänzungsbilanzen mussten früher nicht elektronisch übermittelt werden. Zukünftig ist aber jede als separater E-Bilanz-Datensatz zu übermitteln. Nur für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2015 enden, wird es nicht beanstandet, wenn diese mit im allgemeinen E-Bilanz-Datensatz der Personengesellschaft übermittelt werden.
Umfassend vorbereitet mit Unterstützung von DATEV
Um vom Jahr 2016 an diese Anforderungen abdecken zu können, sind bereits im Buchungsjahr 2015 in der Finanzbuchführung entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Das gilt sowohl für selbstbuchende Mandanten als auch für Kanzleien. Wie bereits bei der Einführung der E-Bilanz unterstützt die DATEV ihre Anwender in Kanzleien und Unternehmen auch bei den Umstellungen für die zweite Stufe der elektronischen Übermittlung der Jahresabschlüsse an die Finanzverwaltung. Zum einen wird die Genossenschaft entsprechende Weiterbildung und Wissensvermittlung in Form von Literatur, Videos, Veranstaltungen sowie Präsenz- und Online-Seminaren anbieten und in wenigen Wochen umfangreiche Informationen auf der Webseite www.datev.de/e-bilanz öffentlich zugänglich bereitstellen. Zum anderen passt der IT-Dienstleister die Rechnungswesen-Software bereits zum Jahreswechsel an, so dass die Anwender ab der ersten Buchung für das Geschäftsjahr 2015 den neuen Vorgaben gerecht werden können.
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