CPS Schließmann integriert KI in Verträge

CPS Schließmann integriert KI in Verträge

CPS Schließmann integriert KI in Verträge

Frankfurt, Juli 2023

Die Wirtschaftsanwälte-Kanzlei CPS Schließmann in Frankfurt am Main integriert die Probleme der Künstlichen Intelligenz (KI) in ihre Vertragsgestaltungen und erforscht KI im nationalen und internationalen Vertragsrecht, vor allem auch im maritimen Umfeld.

Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann erläutert die Herausforderungen, da “KI-Technologien noch relativ neu und Pionierarbeit sind und ein neues Durchdenken von Beziehungen, Aufgaben, Einsatz von Hard- und Software sowie Prozessen erfordert und rechtliche, ethische und technische Aspekte berücksichtigt werden müssen”

Christoph Schließmann zeigt dabei mögliche Themenbereiche auf, die in Verträgen, sei es z.B. Arbeits-, Dienstleistungs-, Werk- oder Lieferverträgen aufgenommen werden können:

1. Verwendungszweck der KI:
Der Vertrag sollte den spezifischen Verwendungszweck der KI im Arbeits- oder Dienstverhältnis klar definieren, um Missverständnisse über die Rolle und den Umfang der KI-Technologie zu vermeiden.
Klauseln sollten sicherstellen, dass die KI nur für rechtmäßige, ethische und unternehmensbezogene Zwecke eingesetzt wird.

2. Datennutzung und -zugriff:
Die Vertragsparteien müssen klären, welche Art von Daten von der KI verarbeitet werden und wie der Zugriff auf diese Daten geregelt wird.
Datenschutzklauseln sollten sicherstellen, dass personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen geschützt werden.

3. Verantwortlichkeiten und Haftung:
Die Vertragsparteien müssen festlegen, wer für die Ergebnisse und Handlungen der KI verantwortlich ist.
Haftungsklauseln sollten die Haftung für Schäden oder Verluste durch die KI klar regeln.

4. Transparenz und Erklärbarkeit:
Falls die KI komplexe Entscheidungen trifft, sollte eine Klausel die Notwendigkeit von Transparenz und Erklärbarkeit festhalten, damit die Ergebnisse nachvollziehbar sind.
Verpflichtungen zur Dokumentation der KI-Entscheidungsprozesse können ebenfalls eingefügt werden.

5. Vertraulichkeit:
Falls die KI Zugriff auf vertrauliche Informationen hat, müssen Vertraulichkeitsklauseln sicherstellen, dass diese Informationen angemessen geschützt sind.
Es sollten klare Anweisungen zur Vernichtung oder Rückgabe von vertraulichen Informationen bei Vertragsende gegeben werden.

6. Technische Sicherheit und Wartung:
Die Verantwortlichkeiten für die Wartung und Sicherheit der KI-Systeme sollten detailliert beschrieben werden.
Sicherheitsklauseln müssen sicherstellen, dass die KI vor unbefugtem Zugriff und Manipulation geschützt ist.

7. Änderungen und Upgrades:
Wenn Änderungen oder Upgrades an der KI vorgenommen werden, sollten die Vertragsparteien klären, wer für die Kosten und Auswirkungen verantwortlich ist.
Vereinbarungen darüber, wie solche Änderungen kommuniziert und implementiert werden, sind wichtig.

8. Beendigung des Vertrags:
Die Vertragsparteien sollten regeln, wie die KI nach Vertragsende übergeben oder deaktiviert wird, um mögliche Störungen oder Datenschutzprobleme zu vermeiden.
Gegebenenfalls kann auch die Notwendigkeit der Löschung von Trainingsdaten oder Modellen angesprochen werden.

9. Fortbildungsmaßnahmen:
Um die Kompetenzen der Mitarbeiter im Umgang mit KI zu stärken, können Fortbildungsmaßnahmen vereinbart werden.

10. Unvorhergesehene Ereignisse (Force Majeure):
Klauseln zu unvorhergesehenen Ereignissen sollten auch die Auswirkungen von KI-Störungen oder -Fehlfunktionen einbeziehen.

“Stellen Sie sich vor, in einer Reederei entscheidet der Kapitän eines Schiffes dort eine neuartige KI zu Unterstützung der Navigation und Dokumentation einzusetzen, für die es aber noch wenig Erfahrungswerte gibt. Wer haftet am Ende, wenn die KI nicht das macht, was sie angedacht sollte und dadurch Schäden entstehen? Der Kapitän, der den Einsatz entschieden hat? Die Reederei, die ihm dabei zumindest nicht widersprochen hat, der Hersteller der KI?” stellt Christoph Schließmann in den Raum.

KI Anwendungen erhöhen vielfach die Komplexität, weil sie selten lineare Lösungen liefern und die Algorithmen dahinter dem User unbekannt sind. Daher ist es wichtig, sich sorgfältig damit auseinanderzusetzen und die Risiken zu erforschen und abzuwägen. Wichtig ist auch rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass für den spezifischen Einsatz der KI vorausschauende Regelungen getroffen werden können, um die Risiken angemessen zu steuern. Die KI schlägt ein neues Kapitel auf!

CPS Schließmann I Wirtschaftsanwälte ist auf maßgeschneiderte Lösungen für erfolgreiche und rechtssichere Geschäftsentwicklung spezialisiert.

Professor Dr. Christoph Ph. Schließmann ist international tätiger Wirtschaftsanwalt in Frankfurt am Main gilt als Stratege unter den Wirtschaftsanwälten an der Schnittstelle von Wirtschaft & Recht mit über 30 Jahren Erfahrung. Christoph Schließmann lehrte 16 Jahre strategische Unternehmensführung und Entrepreneurship in Executive- und MBA-Programmen an St. Galler Business Schools und seit den 90ern am MCI Innsbruck und der Universität Salzburg, wo er seit 2005 Honorarprofessor für Unternehmensführung ist. Christoph Schließmann ist Autor von 10 Fachbüchern, u.a. “Das Konzept Interdependency” und “Leistungspotenziale im Fadenkreuz (bei bei Springer Gabler erschienen).

Kontakt: CPS Schließmann, Hansaallee 22, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/663 779 – 0

www.cps-schliessmann.de
www.der-yacht-anwalt.de
BLOG: https://superyachtforum.eu/

Kontakt
CPS Schließmann Ι Wirtschaftsanwälte
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