Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper & Coll. informieren:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
1.
Landgericht Stuttgart – vom 06. März 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte laparoskopische Adnektomie beidseits, LG Stuttgart, Az. 20 O 232/13
Chronologie:
Die Klägerin befand sich wegen persistierender Ovarialzysten beidseits mit Wachstumstendenz im Hause der Beklagten. Dort erfolgte eine laparoskopische Adnektomie beidseits. Der Tumor wurde in toto im Lap-Sac geborgen. Im Rahmen dieser Laparoskopie wurden behandlungsfehlerhaft zwei Fremdkörper an der Hinterwand des Corpus uteri hinterlassen. Diese waren metallisch ringförmig und weichteildicht leistenförmig. Zur Entfernung der Fremdkörper musste die Klägerin erneut operiert werden.
Verfahren:
Nachdem sich die Parteien außergerichtlich nicht auf die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes und Schadenersatzes einigen konnten, reichte die Klägerin Klage vor dem Landgericht Stuttgart ein. Das Gericht unterbreitete den Parteien einen Vergleichsvorschlag, dem diese nähertraten. Die Schadensumme liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Vergessene Fremdkörper anlässlich von Operationen passieren immer wieder und erfordern eine operative Entfernung, so wie im vorliegenden Fall. In einzelnen Fällen verbleiben derartige Objekte auch über Jahre hinweg im Körper und bleiben zunächst unentdeckt, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht fest.
2.
Hanseatisches Oberlandesgericht – vom 04. März 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Schwerstpflegefall nach Medikamentenverwechslung Hypnorex und Leponex, OLG Hamburg, 1 U 51/13
Chronologie:
Die Klägerin befand sich nach einem Klinikaufenthalt in der hausärztlichen Behandlung des Beklagten zu 1). Dieser änderte eine Verordnung zur Medikamentengabe. Anstatt Leponex verschrieb er Hypnorex. Im Übrigen vertat er sich bei der Dosierung und verabreichte eine Dosis, die nicht mehr vertretbar war. Aufgrund der fehlerhaften Medikamentierung kam es zu einer dramatischen Gesundheitsverletzung der Klägerin. Sie ist heute ein Schwerstpflegefall.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht bereits die Haftung dem Grunde nach zugesprochen hatte, schlossen die Parteien vor dem OLG Hamburg einen Vergleich im sechsstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Durch anwaltliches Verhandlungsgeschick konnte die Haftungssumme im Vergleichswege nahezu verdoppelt werden. Auch die Folgeschäden wurden im Wege einer Gesamtabfindung mitabgeklärt. Dieser Vergleich hat allerdings auch eine Signalwirkung, stellt der alleinsachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt fest: Das OLG erkennt bei Vergleichsbeträgen ab sofort die Zinsen an. Allein diese machen in dem vorliegenden Fall knapp 25.000,- Euro aus. Rechtsanwalt Kiwitt weiter: Es ist nicht hinnehmbar, dass die Regulierungsverzögerungen von Haftpflichtversicherungen später noch bei einem Vergleich honoriert werden. Wer nicht fristgemäß zahlt, hat auch für die Verzugszinsen aufzukommen. Andere Gerichte sollten dem Beispiel der Hamburger Gerichtsbarkeit nun folgen.
3.
Landgericht Paderborn – vom 27. Februar 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
HWS-Versteifung mittels Signus Cage nach Bandscheibenvorfall C 5/6, LG Paderborn, Az. 3 O 450/12
Chronologie:
Der Kläger begab sich zwecks Rehamaßnahmen nach einem Vorfall im Lendenwirbelbereich in die Klinik der Beklagten. Dabei entwickelten sich Kribbelparästhesien, die eine zervikale Wirbelsäulennotoperation erforderten, bei der die HWS versteift werden musste. Seither leidet der Kläger an einer deutlich begrenzten Bewegungsfreiheit. Der Klinik wurde vorgeworfen, auf die Beschwerden nicht adäquat reagiert zu haben.
Verfahren:
Das Landgericht Paderborn hat ein fachorthopädisch-unfallchirurgisches Gutachten durch einen Universitätsprofessor einholen lassen. Dieser bestätigte den Behandlungsfehlervorwurf, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich anriet, den diese akzeptierten. Der Streitwert liegt bei fast 200.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Prozessvertreter des Klägers hatten den Haftpflichtversicherer der Klinik, die AXA mit Sitz in Köln, vorgerichtlich zur Regulierung aufgefordert. Mit Schreiben vom 13. August 2012 widerspricht der Versicherer dem Behandlungsfehlervorwurf und weist die geltend gemachten Schadenersatzansprüche als rechtlich unbegründet zurück. Der Vergleichsvorschlag des Landgerichtes Paderborn wird von ihm nunmehr jedoch nicht mehr entgegengetreten, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM fest.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
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