BGH urteilt: Sie dürfen dem Nachbarn weiter aufs Dach steigen

Ein Urteil des BGH hat entschieden: Ihr Nachbar muss die Trittgeräusche Ihres Fußbodens hinnehmen. Mit einigen Tipps können Sie Rücksicht nehmen und ein gutes, nachbarschaftliches Verhältnis wahren.

BGH urteilt: Sie dürfen dem Nachbarn weiter aufs Dach steigen

Bei der Neuverlegung eines Echtholzbodens kann die Auswahl der richtigen Unterlage wichtiger sein, als Sie vielleicht denken: Langfristig kann sich eine Trittschalldämmung massiv auf ein gutes (oder schlechtes) Verhältnis zu den Nachbarn auswirken. Gerade in einem Wohnhaus mit vielen Parteien ist gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig, um ein harmonisches Zusammenleben garantieren zu können. Harte Absätze, oder einfach nur ein fester Schritt auf dem falsch verlegten Boden, können hier schon einen Grund für eine handfeste Fehde in der Nachbarschaft liefern. Laut einem kürzlich gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Ihre Mitmenschen das penetrante Geräusch beim Betreten des Eichenparketts hinnehmen. Damit sind Sie natürlich auf der sicheren Seite und haben in der Argumentation gegen Ihren Nachbarn einen Präzedenzfall. Mit etwas Fachwissen und der richtigen Materialwahl können Streitigkeiten unter Nachbarn aber einfach und kostengünstig vermieden werden: Eine gut bemessene und qualitativ hochwertige Trittschalldämmung – wie sie bei dielen-parkett-shop.de (http://www.dielen-parkett-shop.de/de/vinylboden.html) erhältlich ist – sorgt dafür, dass der Parkettboden auch mit Absatzschuhen betreten werden kann, ohne einen unzumutbaren Lärm zu verursachen. Der Bundesgerichtshof hat es als erwiesen angesehen, dass die durch das Betreten hervorgerufene Lärmbelästigung nicht über die Trittschallgrenze von 63 Dezibel hinausgeht. Die bei dielen-parkett-shop.de als Zubehör erhältliche Trittschalldämmung für Vinylboden oder Landhausdielen reduziert diesen Pegel deutlich: bei Vinylunterlagsbahnen sind es sogar bis zu 30 Prozent.
Wenn Ihr Herz nicht an einem Echtholzboden hängt, ist auch die Verlegung eines Vinyl Bodenbelags zu empfehlen: Dieser weist dieselben optischen Eigenschaften wie zum Beispiel ein Eichenparkett auf, ist dem Naturprodukt aber in einigen Bereichen sogar überlegen: Die Reinigung ist einfach und der Belag extrem robust, wodurch sich zum Beispiel die Verlegung im Bad, auf einer Fußbodenheizung oder einem Kinderzimmer anbietet. Materialbedingt ist der Vinyl Bodenbelag sehr leise, was durch eine Trittschalldämmung unterstrichen wird und 25 Jahre Garantie gibt der Hersteller obendrauf. Auf dielen-parkett-shop.de erhalten Sie den Quadratmeter schon ab 13,95€

Kontaktinformationen: DER Dielen- und Parkett-Shop im Internet! Showroom: Geisfelder Straße 14, 96050 Bamberg. Telefon 0951 30959570, Telefax 0951 30959580, kundenbetreuung@dielen-parkett-shop.de; Internet: www.dielen-parkett-shop.de Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr; übrige Zeiten sowie Sonn- und Feiertage: nach Vereinbarung.

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