Verbraucher bekommen 13 Milliarden Euro zurück
Entscheidung im Streit um Kreditbearbeitungsgebühren: Der Bundesgerichtshof hat zahllose Urteile gegen Banken bestätigt.
Die Kreditbearbeitung war bisher ein Milliardengeschäft für Banken. Bis zu 3,5 Prozent der Kreditsumme waren sofort bei Auszahlung des Kredits fällig. Wurde der Kredit vorzeitig zurückgezahlt, verblieb die Bearbeitungsgebühr vollständig bei der Bank. Jahrelang störte sich daran niemand an dieser Praxis. Bis sich die Schutzgemeinschaft für Bankkunden aus Rednitzhembach bei Nürnberg und ihr Anwalt Wolfgang Benedikt-Jansen darum kümmerten. Der anerkannte Verbraucherschutz-Verband mahnte zahlreiche Banken ab. Bis heute gaben neun Oberlandesgerichte den Verbraucherschützern recht und verurteilten Banken und Sparkassen zur Unterlassung. Kreditkunden konnten die Erstattung der Gebühren verlangen und taten dieses auch.
Allerdings weigerten sich trotz der Oberlandesgerichtsurteile viele Banken weiterhin. Bis ins Jahr 2013 hinein kassierten einige sogar immer noch Kreditbearbeitungsgebühren. Problem für viele Bankkunden: Die meisten Fachanwälte übernehmen solche Gebührenfälle nur ungern – Streitwerte und damit Honorare sind gering.
Auch der Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht blieb zunächst außen vor. Als im Jahr 2012 ein Gebührenfall zur Verhandlung anstand – die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte ihn beim OLG Dresden (Urteil vom 29.9.2011, Az. 8 U 562/11, WM 2011, 2320) gewonnen – nahm die betroffene Sparkasse zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung die Revision gegen das Urteil zurück und verhinderte so ein Grundsatzurteil des BGH. Inzwischen liegen aber in Karlsruhe knapp 100 Fälle vor und die ersten beiden wurden jetzt entschieden: Die National Bank in Essen muss auf Antrag der Schutzgemeinschaft für Bankkunden das Gebührenverbot für die Kreditbearbeitung akzeptieren. Außerdem forderte die Postbank die Abweisung einer Klage auf Erstattung von Gebühren – erfolglos.
Der SfB freut sich über die klare Ansage des Bundesgerichtshofs: Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig und Banken müssen sie erstatten.
Doch auch nach dem BGH-Urteil bleiben Fragen offen. So ist zum Beispiel unklar, wann Erstattungsforderungen verjähren. Das Landgericht Stuttgart hielt die Verjährung bis 2011 für gehemmt, weil die Rechtslage vor Bekannt-werden der Oberlandesgerichtsurteile zum Thema unklar und die Klageerhebung daher unzumutbar war, während viele andere Gerichte Klagen abwiesen, wenn Betroffene nicht spätestens drei Jahre nach Ende des Jahres der Auszahlung des Kredits Klage erhoben hatten. Auch solche Fälle liegen inzwischen beim BGH, standen aber noch nicht zur Entscheidung an.
Nach der Bundesbankstatistik vergaben Banken und Sparkassen in Deutsch-land von 2005 bis 2013 Ratenkredite über insgesamt 1 261,4 Milliarden Euro. Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von 1 bis 3,5 Prozent waren in dieser Zeit weithin üblich. Wenn nur bei der Hälfte der vergebenen Kredite eine Bearbeitungsgebühr von durchschnittlich zwei Prozent des Kreditbetrags zu zahlen war, stehen die Banken und Sparkassen bei ihren Kreditkunden mit fast 13 Milliarden Euro in der Kreide. Davon haben sie bisher allenfalls einen verschwindend kleinen Anteil erstattet.
Hilfe für Betroffene:
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
Odenwaldstraße 32a in 91126 Rednitzhembach
Tel.: 09122-6308793
Fax: 09122-6308794
Internet: www.schuvoba.de
Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen
Parkstraße 9 in 35066 Frankenberg/Eder
Tel.: 06451-73710
Fax: 06451-737118
Internet: www.benedikt-jansen.de
Über:
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
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