Berufsunfähigkeit: Ursachen der Unterschätzen Gefahr

(ddp direct) Das Verbraucherportal rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung www.berufsunfaehigkeitsversicherungen-vergleich.com informiert über die oft unterschätzte Gefahr der Berufsunfähigkeit und ihrer Folgen. Als Ursachen der Berufsunfähigkeit werden an erster Stelle nach wie vor Erkrankungen des Muskel-Skelett-Apparats wie Bandscheibenvorfall, Gelenkverschleiss etc. angeführt. Das Verbraucherportal empfiehlt daher die frühzeitige Absicherung und sieht eine Berufsunfähigkeitsversicherung als sinnvoll an. Neben einem kostenlosen Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner zum berechnen und vergleichen der Beiträge werden zudem die Testsieger der BU Versicherung aus den Testberichten diverser Analysten aufgelistet.

Ursachen der Berufsunfähigkeit: psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch

Die Berufsunfähigkeit ist eine der größten Gefahren, denen sich Berufstätige ausgesetzt sehen, denn nach aktuellen Statistiken können rund 25 Prozent der Berufstätigen ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Eintritt des regulären Rentenalters ausüben. An der Spitze der Ursachen stehen nach wie vor Erkrankungen des Muskel-Skelett-Apparats, des Herz-Kreislauf-Systems und Krebs, doch auch psychische Krankheiten greifen verstärkt um sich und sind immer häufiger die Ursache für eine Berufsunfähigkeit.

Von der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden ist die Erwerbsunfähigkeit, die unter bestimmten Umständen zur Zahlung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente führt. In jedem Fall ist die gesetzliche Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft eher rudimentär, so dass eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung dringend erforderlich ist.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht

Wer aufgrund einer dauerhaften Erkrankung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, hat einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Liegt die Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden am Tag, entsteht ein Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dabei ist es unerheblich, ob man aufgrund der Erkrankung noch der bisherigen Tätigkeit nachgehen kann oder ob die Aufnahme einer anderen Arbeit erforderlich ist.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll

Von der Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden ist die Berufsunfähigkeit. Im Fall einer Berufsunfähigkeit greift keine gesetzliche Rentenzahlung, vielmehr muss der Berufstätige privat für den Verlust der Arbeitskraft vorsorgen. Als berufsunfähig gilt, wer aufgrund einer Erkrankung über die Dauer der Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes hinaus weiterhin nicht am Arbeitsleben teilnehmen kann und deshalb kein Einkommen bezieht.

Üblicherweise wird eine Berufsunfähigkeit nach einer sechsmonatigen Krankschreibung festgestellt, denn so lange läuft die Frist der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse. Eine Berufsunfähigkeit kann vorübergehend sein, so dass man danach wieder am Berufsleben teilnehmen kann, sie kann allerdings auch auf Dauer festgestellt werden. In jedem Fall ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und sehr wichtig, der Wegfall des Einkommens wird dann durch die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ausgeglichen.

Berechnung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Die meisten Versicherer zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente ab einer festgestellten Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte so bemessen sein, dass das regelmäßige Nettoeinkommen im Wesentlichen abgedeckt ist. Wer eine BU-Rente vereinbart, die deutlich unterhalb des gewohnten Nettoeinkommens liegt, riskiert im schlimmsten Fall massive finanzielle Probleme, weil die BU-Rente zur Abdeckung der wichtigsten Lebenshaltungskosten einfach nicht mehr ausreicht.

Risikogruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist stark abhängig von dem ausgeübten Beruf und der jeweiligen Berufsgruppe. So gibt es Berufe, die nur sehr schwer zu versichern sind, weil ein Versicherer das erhöhte Risiko des Versicherungsfalls nicht auf sich nehmen will. Piloten und Flugbegleiter etwa sind im Rahmen einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht zu versichern, für sie gilt eine besondere Fluguntauglichkeitsversicherung, die nur ausgewählte Versicherer im Portfolio haben.

Auch Berufe mit einem hohen Anteil an körperlichen Arbeiten können schwer oder gegen eine erhöhte Prämie zu versichern sein. In jedem Fall will der Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalls möglichst kalkulierbar und überschaubar halten und schließt deshalb Berufe von der Absicherung aus, in denen der Eintritt der Berufsunfähigkeit vergleichsweise wahrscheinlich ist. Zu unterscheiden ist außerdem nach den Berufsgruppen Arbeitnehmer und Selbständige. Den günstigsten Versicherungsschutz erhalten in der Regel Angestellte mit einer Tätigkeit im administrativen Bereich, sie haben meist die ganze Bandbreite an guten und günstigen Versicherungstarifen zur Auswahl.

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