Begutachtungsleitfaden zur vollstationären multimodalen Schmerztherapie

BVSD und MDK erarbeiten Konsens

Berlin, 5. Dezember 2012. Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) und die Sozialmedizinische Expertengruppe “Vergütung und Abrechnung” (SEG 4) der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) haben gemeinsame Positionen hinsichtlich der Indikationen für eine vollstationäre multimodale Schmerztherapie, der Voraussetzungen zur Leistungserbringung und Kodierung des OPS Komplexkodes 8-918.- -, sowie der sozialmedizinischen Begutachtung durch die MDK konsentiert. “Dieser wichtige Meilenstein schafft endlich mehr Klarheit für die vollstationäre multimodale Schmerztherapie. Krankenhäuser, Krankenkassen sowie die Gutachter der Medizinischen Dienste haben nun eine gemeinsame und bundesweit einheitliche Basis und finden Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen”, sagte Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, BVSD-Vorsitzender.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung begutachten nach Auftrag durch die Krankenkassen u. a. die Indikation für eine vollstationäre multimodale Schmerztherapie unter Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse im Einzelfall und prüfen, ob eine stationäre Behandlung notwendig war. Bislang waren einheitliche Kriterien für diese Begutachtung nicht klar definiert, so dass es in der Vergangenheit häufig zu Missverständnissen kam, die zu leistungsrechtlichen Konsequenzen führten.

“Der jetzt zugängliche Begutachtungsleitfaden orientiert sich inhaltlich eng an den aktuellen Leitlinien wie z.B. der Nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz, mit deren evidenzbasierten ärztlichen Entscheidungshilfen für die strukturierte medizinische Versorgung. Dennoch ist es aufgrund der Komplexität der chronischen Schmerzkrankheit nicht möglich, harte Kriterien dafür zu definieren, welche Patienten und welche Fallkonstellationen eine vollstationäre Behandlung mit multimodaler Schmerztherapie benötigen. Diese Entscheidung kann immer nur individuell durch den Krankenhausarzt getroffen und durch den MDK-Gutachter beurteilt werden”, betonte Nadstawek. Der Begutachtungsleitfaden zur vollstationären multimodalen Schmerztherapie biete jedoch eine für alle “sehr hilfreiche Entscheidungsbasis”.

Die gemeinsam erarbeiteten Positionen werden allen Gutachtern der Medizinischen Dienste als ergänzender Begutachtungsleitfaden zur Verfügung gestellt. Auch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten Zugang zu diesem Dokument. Der BVSD stellt die gemeinsam erarbeiteten Positionen den Leistungserbringern (Krankenhäusern) zur Verfügung.

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