Bearbeitungsgebühren: Santander Consumer Bank AG erkennt Anspruch zum Teil an

Santander Consumer Bank gibt klein bei – Weiterer Erfolg im Kampf gegen die unzulässigen Bearbeitungsgebühren

Bearbeitungsgebühren: Santander Consumer Bank AG erkennt Anspruch zum Teil an

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Kampf gegen die unzulässigen Bankgebühren ist der Kanzlei Dr. Schulte und Partner ein weiterer Erfolg gelungen. Die Santander Consumer Bank hat in einem Rechtsstreit die Unzulässigkeit der berechneten Bankgebühren in Bezug auf einen Darlehensvertrag aus dem Jahre 2011 anerkannt. Ein Familienvater aus dem Brandenburgischen versuchte für sich, seine Lebensgefährtin und seinen Vater gezahlte Kreditbearbeitungsgebühren von der Santander Consumer Bank wiederzuerlangen. Die Bearbeitungsgebühren waren in den vorliegenden Fällen bei der Finanzierung der Autos der Familie angefallen, welche über ein Darlehen bei der Santander erfolgt war.

Bezüglich des eigenen Vertrages war die Vorgehensweise bereits erfolgreich. Für die Ansprüche der Lebensgefährtin und des Vaters geht der Kampf vor dem AG Mönchengladbach weiter.

Gegen die Santander Consumer Bank AG wurde vor dem Amtsgericht Mönchengladbach ein Teil-Anerkenntnisurteil erlassen. Auf dieses muss die beklagte Bank nun zahlen. Trotz der Blockadehaltung im Vorfeld des Klageverfahrens, hat die Santander Consumer Bank AG den Anspruch auf Rückerstattung anerkannt. Das bedeutet, dass die Bank an den Erfolg ihrer eigenen Argumentation nicht mehr recht glaubt und lieber ein ausführliches Urteil verhindern will, indem sie den Anspruch anerkennt.

Fassade beginnt zu bröckeln

Nach etlichen Erfolgen der Kanzlei Dr. Schulte und Partner gegen diverse Banken in den letzten Wochen hat nun auch die Santander Consumer Bank AG die Grundlage ihrer Argumentation aufgegeben. Die Bearbeitungsgebühren sind nach einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Düsseldorf, München, Dresden, Hamm und weiterer unzulässig und müssen zurückgezahlt werden. Die Banken wissen das und versuchen, sich jetzt so schmerzfrei wie möglich aus der Affäre zu ziehen. Dies gelingt jedoch nur noch begrenzt. Der auch in diesem Fall klagende Mandant durfte sich bereits zum zweiten Mal über einen Geldsegen freuen. Auch mit einer außergerichtlichen Tätigkeit waren die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin bereits gegen die Audi Bank (eine Marke der Volkwagen Bank GbmH) erfolgreich und konnten eine Rückerstattung einer Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 837,20 EUR zzgl. Zinsen erkämpfen.

Rechtsanwalt Tintemann erklärt: “Die Hoffnung der Banken ist, dass man durch Anerkenntnisse öffentlichkeitswirksame Urteile vermeiden kann. Denn je mehr Verbraucher die Kreditbearbeitungsgebühr zurückerstattet haben wollen, desto schlimmer sind die Konsequenzen und finanziellen Verluste für die Banken.”

Verschiedene Banken erkennen die Unzulässigkeit in Einzelfällen an oder werden innerhalb kurzer Zeit zur Zahlung verurteilt. Die Rechtsprechung ist sich einig und die Verteidigungslinie der Banken bröckelt stark und weist schon erste größere Löcher auf. In diese Löcher können Kunden der Banken stoßen, die eine Kreditbearbeitungsgebühr gezahlt haben.

Konsequenz für den Kreditnehmer

Es sei an dieser Stelle einmal mehr darauf hingewiesen, dass die konsequente Blockadehaltung der Bank als bloße Einschüchterung anzusehen ist. Man sollte sich davon nicht beeindrucken lassen und sich seine Kreditbearbeitungsgebühr mit anwaltlicher Hilfe zurückholen. Die Chancen für eine erfolgreiche Arbeit stehen nach jüngsten Urteilen so gut wie nie zuvor. Aber es ist unter Umständen auch Eile geboten, da viele Gerichte momentan fälschlicherweise eine Verjährung von Rückerstattungsansprüchen annehmen, wenn diese aus dem Jahr 2009 oder früher stammen. Doch auch an dieser Front wird weiter gekämpft. Kunden, die ihrer Bank eine Bearbeitungsgebühr entrichten mussten, sollten sich daher in jedem Fall an einen Spezialisten im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um Anspruch gegen ihre Bank prüfen zu lassen.

V.i.S.d.P.:

Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

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