Baufinanzierungen: Schadet das EuGH-Urteil dem Widerrufsjoker?

In einem aktuellen Urteil lehnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Widerruf einer Baufinanzierung ab. Die Medien und insbesondere die Banken sprachen davon, dass ein Widerruf nicht mehr möglich sei. Doch ist dem wirklich so? Ist der Widerrufsjoker tot?  

Widerrufsjoker hilft Verbrauchern 

Durch fehlerhafte Verträge haben Verbraucher die Möglichkeit, die eigene Baufinanzierung zu widerrufen. Als Folge dessen entkommen Kunden den hochverzinsten Verträgen und können eine neue Finanzierung mit dem aktuellen Niedrigzins abschließen. Die leidtragenden dieser Praxis sind hingegen die Banken, die in dem aktuellen Urteil bereits das Ende des Widerrufsjoker gesehen haben. 

Urteil ist nicht repräsentativ 

Wer bei der Entscheidung jedoch genauer hinschaut, wird bemerken, dass bei diesem Prozess eine bestimmte Art von Finanzierungsverträgen thematisiert wurde. Der Vertrag zeichnete sich vorrangig durch einen Hinweis aus, wonach das Widerrufsrecht nach der Erfüllung der Leistungen erlischt, was würde bei einer Rückzahlung des Kredites eintreten würde. Darüber hinaus wurde der Abschluss per Fernabsatz abgewickelt. Dies bedeutet am Telefon, per Mail oder per Post und nicht, wie üblich, in einer ortgebundenen Bankfiliale. 

Diese Vorgehensweise ist eher unüblich und nicht die Regel. Zudem enthält nicht jeder Vertrag eine solche Klausel, weshalb das Urteil nicht verallgemeinert und auf jeden Widerruf anwendbar ist. 

Fazit

Der Widerrufsjoker bleibt trotz des EuGH-Urteils und wegen der aktuell niedrigen Zinsen weiterhin eine interessante Option für die Verbraucher. Da sich die Entscheidung der Richter lediglich auf bestimme Sonderfälle bezieht, hat diese keine Folge für die üblichen Verträge der Kunden. 

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