BaFin untersagt Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG das Kreditgeschäft

BaFin untersagt Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG das Kreditgeschäft

Welche Auswirkungen bestehen damit auch für die Erste Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG?

BaFin untersagt Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG das Kreditgeschäft

Mit Bescheid vom 07.12.2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft untersagt und die Rückabwicklung der Darlehensverträge unverzüglich angeordnet. Wer ist Betroffen und was bedeutet die Untersagung für die betroffenen Anleger?

Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG vertrieb Darlehen auf Pfandscheinbasis, belieh dabei auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien gewerbsmäßig. Damit betrieb sie allerdings nach Ansicht der BaFin das Darlehens- und Kreditgeschäft, ohne dass eine hierfür erforderliche Genehmigung vorlag. Entsprechend müssen die Lombardgeschäfte jetzt rückabgewickelt werden. Bedrohlich für die Anleger ist allerdings, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihr Geschäft letztlich mit Geldern der “Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG” betrieben hatte. Diese wiederum hatte sich das Geld auf dem grauen Kapitalmarkt von Anlegern über stille Beteiligungen geliehen. Ein riskantes Modell, meint der erfahrene Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der bereits mehrere Anleger vertritt.

Zusammenhang zwischen Pfandkreditgeschäft Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG und der Ersten Oderfelder KG – Erwartungen der Anleger?

“Nach der vertraglichen Konstruktion waren die stillen Beteiligungen nach einer Laufzeit von 36 Monaten beendet und hätten zu einer Rückzahlung der Kapitalkonten und der Gewinnbeteiligungen führen müssen. Unsere Mandanten haben allerdings nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit vor einigen Wochen bereits von der Ersten Oderfelder KG hören müssen, dass die Gelder an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG verliehen waren und Rückflüsse aus den dort getätigten Pfandkreditgeschäften nicht in erforderlichem Umfang erfolgen können. Denn die Lombardium habe keinerlei Ansprüche auf Rückzahlungen der Pfanddarlehen – sie könne lediglich die hereingenommenen Güter versteigern, allerdings zu wahrscheinlich nicht auskömmlichen Preisen. Die fälligen Ansprüche unserer Mandanten werden also derzeit nicht bedient, weil das Geschäftsmodell keine planbaren Rückflüsse hergibt. Ob Sie jetzt noch bedient werden können, nachdem der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG die Rückabwicklung des Pfand-Darlehensgeschäftes insgesamt aufgegeben war, erscheint ausgesprochen fraglich”, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Fazit: Handlungstipp für verunsicherte und betroffene Anleger – Verträge abwickeln – Kapitalkonten einfordern – Kündigung – fachkundige Hilfe suchen

Rechtsanwalt Röhlke empfiehlt den Anlegern, die bereits ausgelaufenen Verträge umgehend abzuwickeln und die entsprechenden Kapitalkonten einzufordern. Anleger mit noch länger laufenden Beteiligungs-verträgen sollten umgehend anwaltlichen Rat aufsuchen, um die Frage einer möglichen außerordentlichen Kündigung zu erörtern. Sollte die Lombardium Hamburg KG nicht in der Lage sein, die Darlehen vollständig an die Erste Oderfelder KG zurückzuführen, scheinen weitere Unannehmlichkeiten für die Anleger vorprogrammiert. Um weiteren Schaden abzuwenden empfiehlt sich der Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\\\\\”Immobilienrente\\\\\\\” schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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