ARAG Recht schnell…

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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

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+++ Katze darf nicht sichergestellt werden +++
Meint ein Tierheim, ein vermitteltes Tier sei bei seinem Besitzer nicht gut aufgehoben, darf es dieses nicht einfach eigenmächtig zurückholen – selbst wenn der Besitzer womöglich gegen Vereinbarungen aus dem Überlassungsvertrag verstoßen hat. Mögliche Ansprüche müsse das Tierheim gerichtlich durchsetzen, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht Hanau (Az.: 98 C 98/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hanau.

+++ Blockiergebühr an E-Ladesäule +++
Eine Vertragsklausel, wonach für eine zu lange Standzeit an einer E-Ladesäule eine Blockiergebühr erhoben wird, ist rechtmäßig. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe. Anbieter hätten ein berechtigtes Interesse, dass die Säulen zeitnah wieder frei würden (Az.: 6 C 184/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Karlsruhe.

+++ WEG-Verwalter muss wie ein Bauherr überwachen +++
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Bauarbeiten am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr überwachen und Abschlags- oder Schlusszahlungen sorgfältig prüfen muss. Zahle der Verwalter pflichtwidrig Abschläge, hafte er – allerdings erst dann, wenn eine (Nach)Erfüllung durch den Werkunternehmer nicht mehr möglich ist (Az.: V ZR 162/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Sofortige Annahme eines Aufhebungsvertrages als Bedingung +++
Ob ein Aufhebungsvertrag unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen ist, ist nach Auskunft der ARAG Experten laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Allein der Umstand, dass der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme des Angebots abhängig mache, stelle für sich genommen keine Pflichtverletzung dar, auch wenn dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit verbleibe noch er Rechtsrat einholen könne (Az.: 6 AZR 333/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das Urteil des BAG.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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