ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Entgelt für Sofortüberweisung oder PayPal rechtens +++
Unternehmen dürfen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben. Das Entgelt muss sich dann auf die mit der Nutzung dieser Zahlungsmittel verbundenen Sonderleistungen beziehen. Es darf nicht für die Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte im Sinne von Paragraf 270a Bürgerliches Gesetzbuch entstehen. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (Az.: I ZR 203/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Haftung des Auffahrenden +++
Löst sich auf der Autobahn unverschuldet der Notfallbremsassistent eines vorausfahrenden Fahrzeugs und fährt ein nachfolgender Lkw wegen Missachtung des gebotenen Sicherheitsabstands auf das abrupt abgebremste Fahrzeug auf, ist eine Haftungsverteilung von zwei Dritteln zulasten des Lkw-Fahrers gerechtfertigt. Das unverschuldete Abbremsen aufgrund des technischen Defekts wiege weniger schwer. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 23 U 120/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M..

+++ Hohes Alter schützt vor Kündigung der Mietwohnung nicht +++
Eine Mieterin kann sich nicht allein darauf berufen, dass sie über 80 Jahre alt ist, wenn sie einer Eigenbedarfskündigung widerspricht. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach bei der Entscheidung, ob sie im Rahmen einer Räumungsklage eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte verlangen kann, auch die Interessen der Eigentümerin einfließen müssen (Az.: VIII ZR 68/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Lockdown kein Mangel der Mietsache +++
Die beschränkten Nutzungsmöglichkeiten von Gewerberäumen während des ersten Lockdowns stellen keinen zur Minderung der Miete berechtigenden Mangel der Mietsache dar. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Urkundenprozess entschieden. Ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe sei zwar über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage möglich, aber mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln nicht beweisbar (Az.: 2 U 143/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.

+++ Änderungen im Adoptionsrecht +++
Seit Anfang April werden internationale Adoptionen in Deutschland nur noch anerkannt, wenn sie über eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen abgewickelt wurden. Nach Auskunft der ARAG Experten haben Adoptiveltern neuerdings einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung nach einer Adoption. Gleichzeitig soll es mehr Aufklärung im Umgang mit der Adoption für Adoptiveltern, -kinder und deren leibliche Eltern geben. Darüber hinaus entfällt die Beratungspflicht vor einer Stiefkindadoption für lesbische Paare. Voraussetzung nach Information der ARAG Experten: Das zu adoptierende Kind einer Partnerin muss in den gemeinsamen Haushalt der Ehe oder verfestigten Lebensgemeinschaft hineingeboren werden.

+++ Thomas-Cook-Pleite: Frist für Entschädigung läuft ab +++
Pauschalreisende, die infolge der Thomas-Cook-Insolvenz Schäden erlitten haben, können nur noch bis zum 31. Mai Unterlagen zur Anmeldung für die Ausgleichszahlungen des Bundes einreichen. Nur, wenn alle erforderlichen Belege, Angaben und Erklärungen vollständig bis Ende Mai fehlerfrei im Portal eingegeben werden, können Betroffene mit einer Erstattung rechnen. Bei Rückfragen und Problemen im Anmeldeprozess steht nach Auskunft der ARAG Experten an Werktagen von 8.00 bis 20.00 Uhr eine Hotline bereit: +49 (0) 361 – 606 670 12.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG SE
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ARAG Platz 1
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0211-963-2560
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