(ddp direct) Düsseldorf, 05.11.2012. Apothekerinnen und Apotheker garantieren eine sichere, schnelle und kostengünstige Versorgung mit Arzneimitteln für nicht einmal 2,3 Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie sind damit einer der kleinsten Ausgabenposten und tragen gleichzeitig zu Einsparungen in Milliardenhöhe bei. Darauf weisen die Apotheker in Nordrhein u.a. im aktiven Dialog mit der Politik, bei Straßenaktionen in Innenstädten und aktuell in einem Informationsblatt für ihre Kunden und Patienten hin. Hintergrund ist die völlig unzureichende Honorarsituation und die stetig steigende Anzahl an Apothekenschließungen aufgrund wirtschaftlicher Probleme.
Die Apotheken dürfen selber keine Rabatte mehr im Einkauf nutzen, müssen aber von Gesetz wegen pro abgegebene Arzneimittelpackung einen so genannten Zwangsrabatt an die Krankenkassen abführen. Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde dieser Zwangsrabatt – auch Kassenabschlag genannt – für die Jahre 2011 und 2012 auf 2,05 Euro pro Packung erhöht. Die Einsparsumme für die Gesetzliche Krankenversicherung beläuft sich dadurch auf 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Damit haben die Apotheker die ursprünglichen Sparziele des Gesetzgebers sogar deutlich übererfüllt.
„Anstatt zu akzeptieren, dass es sich hier um eine zeitlich befristete Gesetzesmaßnahme handelt, erkennt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) das ebenso wenig an wie der enorme Leistungsaufwand der Apotheken bei der Umsetzung der über 16.000 Rabattverträge der Krankenkassen. Stattdessen wird seitens der Krankenkassen im Hinblick auf die Verhandlungen zum Kassenabschlag mit Winkelzügen taktiert, die ein vertragspartnerschaftlich erzieltes Ergebnis auf Selbstverwaltungsebene in weite Ferne rücken lassen. Ein Scheitern der Verhandlungen müssen sich dann alleine die Krankenkassen zuschreiben lassen“, so Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e.V.
Bürokratie bindet Arbeitskraft
An den durch Rabattverträge erzielten Einsparungen (allein im Jahr 2011 etwa 1,6 Milliarden Euro) der Gesetzlichen Krankenversicherung haben die Apothekenteams einen ganz großen Anteil. Die Umsetzung ist ein gewaltiger bürokratischer Akt, um den sich die Apotheker unentgeltlich kümmern.
Den Verwaltungsaufwand dafür bestreiten Apotheker mit ihrem eigenen Personal. Bei jeder neuen Rabattvertragsrunde muss das Apothekenpersonal den Patienten die Umstellung auf ein anderes Medikament erklären, Rabattarzneimittel beim Lieferanten besorgen und bei häufig auftretenden Lieferengpässen gleichwertigen Ersatz besorgen, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Die Patienten selbst sind vielfach verunsichert, weil sie ihr bekanntes Medikament aufgrund eines neuen Rabattvertrages nicht mehr erhalten. Eine Situation, die oft für Patienten und Apotheker eine enorme Belastung ist.
Gesundheitsleistungen nicht zum Nulltarif
Dabei wird jetzt auch immer deutlicher – qualitätsgesicherte Gesundheitsleistungen gibt es nicht zum Nulltarif: Nach 10 Jahren ohne Honorarsteigerungen, aber mehr Bürokratie, mehr Leistung und mehr gesetzlichen Auflagen, muss der ständig gestiegene Leistungsumfang der Apotheken gerechter honoriert werden. Dies ist eine dringend erforderliche Investition in eine qualitativ hochwertige und patientennahe Arzneimittelversorgung! Daher kämpfen die Apotheker bundesweit für eine leistungsgerechte Honorierung. „Wir fordern deshalb Politik und Krankenkassen zum Handeln im Sinne einer noch besseren Versorgung unserer Kunden und Patienten auf. Nur wirtschaftlich stabile Apotheken können weiterhin ein flächendeckendes Netzwerk bilden, das den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin rund um die Uhr wohnortnah zur Verfügung steht“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e.V.
Die Kundeninformation zum Thema „Apotheken: Motor für Einsparungen im Gesundheitswesen“ kann unter www.av-nr.de heruntergeladen werden.
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