Ansprüche nach einem Verkehrsunfall – Schadensregulierung

Ansprüche nach einem Verkehrsunfall – Schadensregulierung

Unverschuldet an einem Unfall beteiligt und die Versicherung zahlt nicht? Jetzt schnelle & professionelle Hilfe aus dem Internet!

Ansprüche nach einem Verkehrsunfall - Schadensregulierung

Welche Ansprüche stehen Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu? Unfall einfach online melden!

Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen bietet jetzt einen neuen Service an. Die Dienstleistung bezieht sich auf die Schadenregulierung, die sich aus einer Verwicklung in einen nicht selbst verschuldeten Unfall ergibt. Sie finden den Service unter: https://www.unfall-ansprueche.de/

Jeden Tag passieren unzählige Verkehrsunfälle

Immer wieder passiert es im Alltag, dass Personen unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Der erste Eindruck eines jedes Laien im Rechtsgebiet ist es, dass er komplett abgesichert ist und alle eigenen Ansprüche, die aus dem eigenen Schaden – resultieren aus dem Unfall – entstehen, von der gegnerischen Versicherung beglichen werden. Leider ist dies im Alltag oftmals nur reine und positiv gedachte Theorie. In der Praxis ist es immer wieder so, dass Versicherung sich aus ihrer Verpflichtung der Schadenregulierung größtmöglich herauszuziehen versuchen. Hier werden Laien, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, aufgrund ihrer Unwissenheit der Rechtslage und nicht selten auch vor dem Respekt der Gegenüberstellung mit einem großen Versicherungskonzern, gezielt um die ihnen zustehenden Ansprüche gebracht. Das muss aber nicht hingenommen werden, denn die Kanzlei Kotz hat sich nun genau dieser Thematik angenommen und bietet hier gezielt rechtliche Begleitung.

Unverschuldete Beteiligung an einem Unfall

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, kann sich längst nicht mehr sicher sein, dass alle eigenen Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner lückenlos beglichen werden. Als unverschuldeter Unfallbeteiligter hat man oftmals viel Aufwand mit der Schadenregulierung und deren Durchsetzung gegenüber der gegnerischen Versicherung. Der gegnerischen Versicherung gegenüber alle eigenen Ansprüche geltend zu machen, ist für einen Laien des Rechts oftmals eine fast unlösbare Aufgabe. Die Kanzlei Kotz mit ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht kann hier weiter helfen, um die Ansprüche auch wirklich konsequent umzusetzen. Niemand sollte auf zustehende Ansprüche als unverschuldet Beteiligter an einem Unfall verzichten, weil die gegnerische Versicherung Probleme bereitet und Leistungen verweigert.

Der Vorteil bei der Nutzung der Unterstützung durch die Kanzlei Kotz liegt darin, dass Anspruchsberechtigte hier gezielte Hilfe zur Durchsetzung ihrer Ansprüche bekommen. Dazu haben sie selbst keinen Aufwand mehr bei den Auseinandersetzungen mit der Versicherung und sämtliche Hilfeleistungen erfolgen zuverlässig aus einer Hand.

Die unkomplizierte Abwicklung

Die Abwicklung in der Kanzlei zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche ist sehr einfach. Anspruchsberechtigte senden zunächst in kurzer Fassung eine Unfallmeldung an die Kanzlei Kotz. Ist der Anspruchsberechtigte unverschuldet in den Unfall verwickelt, bekommt er innerhalb von 24 Stunden eine sowohl kostenlose, wie auch unverbindliche Ersteinschätzung der rechtlichen Situation übermittelt. Enthalten sind hierin auch die zustehenden Ansprüche, denn diese verschweigen Versicherungen gern gegenüber Anspruchsberechtigten und verweigern sie auch häufig ohne Begründung.

Nun kann ein Anspruchsberechtigter die Kanzlei Kotz bei Bedarf mit der Regulierung beauftragen. Dies umfasst die komplette Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, gegebenenfalls aber auch die Beauftragung eines Gutachters oder andere notwendige Maßnahmen zur Durchsetzung des eigenen Rechts. Diese gesamten Leistungen sind für den Anspruchsberechtigten natürlich kostenlos, da bei der unverschuldeten Beteiligung an einem Unfall diese Kosten die gegnerische Versicherung tragen muss.

Auch für Unfallverursacher kann die neue Dienstleistung sehr hilfreich sein

Grundsätzlich übernimmt bei einem verschuldeten Unfall immer die eigene Versicherung die Schadenregulierung. Dennoch kann es auch für Unfallverursacher von Vorteil sein, die neu angebotene Dienstleitung der Rechtsanwälte Kotz in Anspruch zu nehmen. Hier erhält der Unfallverursacher eine Einschätzung zur gesamten Rechtssituation im speziellen Fall. Möglicherweise besteht beispielsweise eine Mithaftung des Unfallgegners, also des vermeintlich unverschuldet Beteiligten, die sich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs ergibt.

Auch Schadenfälle im Ausland können die Serviceleistung der Kanzlei Kotz notwendig machen

Ist ein Unfall im Ausland passiert, an dem man selbst unverschuldet beteiligt war, kann sich die Rechtslage als noch deutlich komplizierter erweisen als bei einem im Inland entstandenen Unfall. Die Rechtslage weicht, je nach Aufenthaltsland, stark von der deutschen Rechtsprechung ab und die eigenen Ansprüche durchzusetzen fällt dann noch einmal deutlich schwerer. Um auf die Ansprüche nicht komplett verzichten zu müssen, ist es jetzt empfehlenswert, die Hilfe der Rechtsanwaltskanzlei Kotz in Anspruch zu nehmen. Unser Experte als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht ist dann der richtige Ansprechpartner für die rechtliche Begleitung bei der Durchsetzung der eigenen Ansprüche. Laden Sie jetzt dazu auch hier kostenlos das Merkblatt: “Unfall im Ausland” herunter.

Verzichten Sie keinesfalls aus rechtlicher Unwissenheit oder aufgrund einer großen Versicherungsgesellschaft als Gegner auf Ihre Ansprüche bei einer unverschuldeten Beteiligung an einem Unfall! Setzen Sie in jedem Fall Ihr Recht durch und tun Sie dies mit fachanwaltlicher Begleitung und der Sicherheit, dass auch gegen den Großkonzern Versicherung Ihre Rechte mit der richtigen Unterstürzung durchsetzbar sind.

Verzichten Sie keinesfalls auf Ihre Ansprüche! Melden Sie Ihren Unfall einfach kurz und schnell um kostenlos weitere Informationen zu erhalten: https://www.unfall-ansprueche.de/unfall-melden/

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Kreuztal bei Siegen.

Kontakt
Rechtsanwälte Kotz GbR
Dr. Christian Kotz
Siegener Str. 104 – 106
57223 Kreuztal
02732 791079
02732 791078
info@ra-kotz.de
https://www.ra-kotz.de

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