Altersversorgung: Administrative Hürden für Auszubildende

Altersversorgung: Administrative Hürden für Auszubildende

Aon Hewitt hat Situation bei deutschen Unternehmen untersucht

Altersversorgung: Administrative Hürden für Auszubildende

Fred Marchlewski, Geschäftsführer Aon Hewitt GmbH (Bildquelle: Aon Hewitt GmbH)

Je früher, desto besser – dieser Leitsatz gilt generell für die Altersversorgung. Deshalb ist es sinnvoll, auch Auszubildende in die betriebliche Altersversorgung einzubeziehen. Das Beratungsunternehmen Aon Hewitt hat jetzt untersucht, wie dies in der Praxis bei deutschen Unternehmen aussieht. Geantwortet haben rund 60 Unternehmen mit insgesamt über 900.000 Beschäftigten in Deutschland.

Fast alle Unternehmen (rund 85 Prozent) bieten auch Auszubildenden die Entgeltumwandlung als Weg der Altersvorsorge an. Bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungangeboten liegt die Quote mit unter 60 Prozent erheblich niedriger. Hier gibt es also noch Nachholbedarf.

Offensichtlich ist aber nicht der finanzielle Aufwand das größte Hindernis für die Einbeziehung der Auszubildenden. Gescheut wird vielmehr in erster Linie der administrative Aufwand. Drei Viertel der Unternehmen, deren betriebliche Altersversorgung über die externen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds abgewickelt wird, beziehen Auszubildende ein. Werden hingegen die internen Durchführungswege Direktzusage oder Unterstützungskasse genutzt, sind es nur rund 30 Prozent.

“Es zeigt sich deutlich, dass die externe Betreuung der betrieblichen Altersversorgung sowohl den Mitarbeitern als auch den Unternehmen deutliche Vorteile bietet. Die zunehmende Digitalisierung der Prozesse wird künftig einige der Hürden aus dem Weg räumen, die bisher dem Nachwuchs im Wege stehen”, kommentiert Aon Hewitt Geschäftsführer Fred Marchlewski das Ergebnis der Studie.

“Wir waren selbst überrascht, wie viele Unternehmen bereits heute ihren Auszubildenden Angebote zur betrieblichen Altersversorgung machen. Die Förderung für Geringverdiener nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird sich hier sicher weiter positiv auswirken. Abzuwarten bleibt auch, welchen Einfluss künftige Opting-Out-Modelle haben werden,” ergänzt Angelika Brandl, die die Untersuchung bei Aon Hewitt geleitet hat.

Die Ergebnisse können unter http://www.ecco-duesseldorf.de/studie_azubis/ abgerufen werden.
Bildmaterial in druckreifer Auflösung finden Sie unter http://www.ecco-duesseldorf.de/aon_hewitt/bilder/

Über Aon Hewitt
Aon Hewitt zählt zu den weltweit führenden Beratern im Bereich Human Resources. In Deutschland setzt das Unternehmen für seine Kunden praxisorientierte und innovative Lösungen in der betrieblichen Altersversorgung, Vergütung und im Talentmanagement um. Dabei kann sich Aon Hewitt auf exzellentes lokales Fachwissen und ein eigenes globales Expertennetzwerk stützen. Mit rund 450 Mitarbeitern an den Standorten Hamburg, Mülheim an der Ruhr, München, Stuttgart und Wiesbaden ist es das Ziel, zum nachhaltigen Erfolg unserer Kunden beizutragen. Weltweit ist Aon Hewitt mit fast 15.000 Mitarbeitern in 50 Ländern aktiv. Weitere Informationen zu Aon Hewitt finden Sie unter www.aonhewitt.de

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