Neustadt/Wied, 14. Oktober 2015 – Das Arbeitsgericht Koblenz hat heute die Klagen einer BIRKENSTOCK Produktionsmitarbeiterin und zweier Versandmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung in den Jahren vor 2013 abgewiesen. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht. Im Vorfeld der heutigen Verhandlung hatten sich weitere zehn Mitarbeiterinnen bereits außergerichtlich mit BIRKENSTOCK geeinigt und ihre Klagen daraufhin zurückgezogen. In den drei verbliebenen Fällen wies das Gericht die Klagen durch Versäumnisurteile ab. Die Klägerinnen tragen auch die Gerichtskosten des Rechtsstreits. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen die Urteile einzulegen. BIRKENSTOCK geht für diesen Fall davon aus, dass die heutigen Entscheidungen dann bestätigt werden.
Die von der Kammer heute verhandelten Verfahren der sog. “dritten Klagewelle” betreffen Klagen, die erst lange nachdem die ungleichen Löhne beseitigt wurden, erhoben wurden. Zur Erinnerung: Bis Ende 2012 erhielten Männer in der Produktion historisch bedingt teilweise höhere Löhne als Frauen. Das neue Management hatte diesen Missstand im Januar 2013 abgestellt. Den betroffenen Mitarbeiterinnen wurden Ausgleichszahlungen angeboten worden – auch wenn gesetzliche Anspruchsfristen bereits abgelaufen waren. Mit der Mehrzahl der Betroffenen hat sich BIRKENSTOCK zwischenzeitlich außergerichtlich geeinigt.
Bei der juristischen Aufarbeitung der übrigen Fälle geht es vor allem um die Frage, ob die Klägerinnen von den Lohnunterschieden wussten. Das gilt auch für die heute verhandelten Verfahren. BIRKENSTOCK hat stets betont, dass die Lohnunterschiede allgemein bekannt waren. Der Anwalt der Klägerinnen führte dagegen in den Klagen aus, die Belegschaft habe keine Kenntnis von den unterschiedlichen Löhnen gehabt.
Über BIRKENSTOCK
BIRKENSTOCK gehört mit einer Markenbekanntheit von über 80 Prozent zu den Top Five der Global Footwear Brands. Mit rund 3.000 Mitarbeitern ist das traditionsreiche Familienunternehmen in sechster Generation zugleich einer der größten Arbeitgeber der deutschen Schuhindustrie. Die historischen Wurzeln des Schuhherstellers lassen sich bis ins Jahr 1774 zurückverfolgen. BIRKENSTOCK hat den Begriff “Fußbett” bereits in den 1930er Jahren verwendet und historisch so geprägt, wie man ihn heute noch kennt. Spätestens seit Anfang der 70er Jahre ist BIRKENSTOCK ein Global Player: Die in Deutschland produzierten Sandalen werden in 90 Ländern der Welt auf allen fünf Kontinenten verkauft. Daneben verfügt BIRKENSTOCK über ein wachsendes Sortiment an geschlossenen Schuhen und Kinderschuhen sowie Berufsschuhen und Spezialprodukten für den Orthopädiefachhandel. Konzernsitz ist Neustadt (Wied). In Deutschland ist BIRKENSTOCK an sieben Standorten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen vertreten. In den USA sowie in Brasilien, Hongkong und Spanien verfügt das Unternehmen über eigene Vertriebsgesellschaften.
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