Achtung bei der ConRendit Holding AG: Anleger fürchten um ihre Ausschüttungen!

Es mehren sich die Meldungen, dass Anlegern der Containerfonds der ConRendit Holding AG erhebliche Verluste drohen.

Achtung bei der ConRendit Holding AG: Anleger fürchten um ihre Ausschüttungen!

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin

Das Emissionshaus ConRendit wurde im Jahr 2002 gegründet und hat sich in Bereich der Containerfonds spezialisiert. Nach eigenen Angaben verwaltet das Hamburger Emissionshaus Beteiligungen mit einem Investitionsvolumen von ca. 350 Millionen EUR.

Bei dem Vertrieb der mittlerweile 29 Fonds bediente sich die ConRendit Holding AG Vertriebsfirmen, um die Beteiligungen an tausende Anleger zu vermitteln. Zielgruppe der ConRendit Group und ihrer ConRendit-Beteiligungsgesellschaften sind insbesondere Kapitalanleger, die ihr Vermögen in Logistik, hier Investitionsgüter wie Container, Chassis oder Wechselbrücken, anlegen.

ConRendit Holding AG- eine sichere Investition?

Nunmehr kam zum Vorschein, dass der Vorstand und Firmenmitbegründer Andreas Wohlers privat in erheblich finanziellen Schwierigkeiten steckt. Zwischenzeitlich scheinen aber auch einige der ConRendit-Fonds in Schieflage geraten zu sein.

So müssen sich hunderte Anleger des geschlossenen Container-Fonds ConRendit 1 bereits mit reduzierten Ausschüttungen zufrieden geben. Im Falle des Container-Fonds ConRendit 5 mussten Anleger bereits teilweise auf Ausschüttungen vollkommen verzichten, zum Teil erhielten auch diese nur verminderte Ausschüttungen. Die vielfach versprochene Rendite scheint gefährdet!

Probleme gab es wohl auch bereits bei dem Containerfonds ConRendit 2, ConRendit 7, ConRendit 8, ConRendit 9, ConRendit 10, ConRendit 11, ConRendit 12 und ConRendit 13.
Die Probleme sind zwar vielfältig, aber ähneln sich in mehreren Punkten. So mussten teilweise Notverkäufe von Containern vorgenommen werden, zusätzliche Kosten wegen der Insolvenz eines Mieters aufgefangen oder Tilgungsrückstände gegenüber der Bank geschlossen werden.

Viele Anleger meinen insbesondere die Investition in Logistikinvestitionsgüter und Schifffonds sei eine sichere Anlageform, doch wurden sie hier offensichtlich nicht darüber aufgeklärt, dass gerade diese Anlagen und deren Rentabilität von der wirtschaftlichen Weltmarktsituation und etwaigen Handelskrisen abhängig und deshalb mit erheblichen Risiken behaftet sind.

Rechtliche Auswege bieten sich an

” In rechtlicher Hinsicht gibt es verschieden Möglichkeiten, um einen etwaigen Rückabwicklungs- oder Schadensersatzanspruch durchzusetzen. So gilt es zum Beispiel die Widerrufsbelehrungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen oder je nach dem von wem die Anlage vermittelt wurde, einen Anspruch anhand der sog. Kick- Back Rechtsprechung zu begründen. Und erst am 12. März dieses Jahres entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zum Aktenzeichen II ZR 73/11, dass ein Kommanditist zur Rückzahlung der auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages gestatteten Auszahlung nur dann verpflichtet ist, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Die Überprüfung des Gesellschaftsvertrages ist daher dringend anzuraten.”, so Rechtsanwalt Dr. Tintemann der Kanzlei Dr. Schulte und Partner.

Anlegern eines ConRendit-Fonds sollten daher rechtzeitig etwaige Schadensersatzansprüche oder Rückabwicklungsansprüche durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Sollte dem einen oder anderen Fonds die Insolvenz drohen, so gilt es vorne dabei zu sein, um sich eine Chance auf Rettung der eigenen Investition zu sichern.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München.

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