München, 15.04.2013 – Der bayrische Finanzminister Markus Söder hat angekündigt, die “Sonderkommission schwerer Steuerbetrug” (SKS), auch als “Steuer-FBI” bekannt, personell zu verdoppeln, und plant neue Kontrollen und Razzien. Offenbar will er den Vorwurf von SPD-Chef Sigmar Gabriel, in Bayern werde es den Bürgern besonders leicht gemacht, Steuern zu hinterziehen, nicht auf sich sitzen lassen. Neben Privatkonten werden nun verstärkt auch Offshore-Gesellschaften und Stiftungen im Ausland unter die Lupe genommen. Prof. (h.c.) Dr. Klaus Höchstetter, Münchner Fachanwalt für Straf- und für Steuerrecht, rät Betroffenen dringend zur strafbefreienden Selbstanzeige.
Derzeit gehören der SKS rund 50 Steuerfahnder an, die vor allem mögliche Steuerflucht ins Ausland untersuchen. Nach der erneuten Veröffentlichung belastender Daten im Zuge der aktuellen “Offshore Leaks”-Affäre, die ein internationales Netz von Steuerhinterziehung aufgedeckt hat, steigt der öffentliche Druck. Deutschland verschärft die Kontrollen, Österreich und Luxemburg haben bereits eine Lockerung des Bankengeheimnisses und eine Teilnahme am Datenaustausch innerhalb der EU angekündigt.
Federführend beim Ankauf und der Nutzung von Steuer-CDs ist schon seit Jahren die Staatsanwaltschaft Bochum, betroffen sind aber Konteninhaber aus allen Bundesländern. So wurden und werden auch die jüngst diskutierten Daten von der Staatsanwaltschaft Bochum ausgewertet. Demnach sollen Deutsche mindestens drei Milliarden Euro am Fiskus vorbei in die Schweiz geschafft haben. Allein über rund 750 Stiftungen sollen Steuern in Höhe von 204 Millionen Euro hinterzogen worden sein. Nach Abschluss der Analyse werden die Summen sich wohl noch deutlich erhöhen. Für den Fiskus ist der Ankauf der Daten-CDs also ein gutes Geschäft.
Nur eine Minderheit der betroffenen Anleger, deren Daten auf den aktuellen oder früheren CDs auftauchen, hat sich vor Aufnahme der Ermittlungen bereits selbst angezeigt. Dabei ist die intelligente Selbstanzeige der beste Weg zurück in die Steuerehrlichkeit, erklärt Prof. Klaus Höchstetter, Münchner Fachanwalt für Straf- und für Steuerrecht: “Wer sich wegen Steuerhinterziehung rechtzeitig selbst anzeigt, kann für diese Tat nicht mehr strafrechtlich belangt werden. Zwar müssen die hinterzogenen Steuern plus Zinsen nachgezahlt werden, aber mögliche strafrechtliche Konsequenzen bleiben aus.”
Wer sich zu einer Selbstanzeige entschließt, sollte unbedingt die Hilfe eines Fachmanns in Anspruch nehmen, denn die Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig und formal korrekt nach den Regeln der Abgabenordnung (AO) vorbereitet und eingereicht wird. “Die korrekte Ausarbeitung einer intelligenten Selbstanzeige ist kompliziert”, weiß Prof. Höchstetter. Nur ein spezialisierter Anwalt kann einschätzen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige gegeben sind, und verfügt über das notwendige Know-how, um die erforderlichen Unterlagen richtig zusammenzustellen, aufzubereiten und die Selbstanzeige korrekt zu formulieren. “Da spätere Nachbesserungen äußerst schwierig sind, sollten Fehler von Anfang an vermieden werden”, erklärt der Münchner Rechtsexperte. Ein guter Anwalt setzt sich außerdem dafür ein, Zwangsmaßnahmen in Folge der Selbstanzeige, wie Durchsuchung, Verhaftung, Pfändung oder Arrestierung abzuwenden. Wer endlich wieder ruhig schlafen will, sollte daher lieber heute als morgen die Möglichkeit der Selbstanzeige nutzen. Rechtsanwalt Prof. (h.c.) Dr. Klaus Höchstetter, M.B.L.-HSG, Fachanwalt für Steuer- und für Strafrecht, ist für alle Fragen rund um das Thema Selbstanzeige gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner.
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Die Kanzlei Höchstetter und Kollegen in München wurde 1993 von Rechtsanwalt Prof. (h.c.) Dr. Klaus Höchstetter gegründet, der nach wie vor die Leitung innehat. Heute beschäftigt die expandierende Kanzlei ein Team von 10 bis 14 Mitarbeitern, bestehend aus mehreren Rechtsanwälten, die durch ihr Fachwissen einen großen Teil der Rechtsgebiete abdecken, Fachangestellten und freien Mitarbeitern. Über die Jahre hat sich die Kanzlei ein europaweites Netz von Kanzleien aufgebaut, mit denen Kooperationsverhältnisse bestehen. Dies gewährleistet, dass auch grenzüberschreitende Rechtsprobleme im Bedarfsfall an hoch qualifizierte Rechtsanwälte im Ausland übergeben werden können.
Prof. (h.c.) Dr. Klaus Höchstetter, M.B.L.-HSG, geb. 1964, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik in München. 1990 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab, 1993 folgten das zweite juristische Staatsexamen und der Abschluss des Politikstudiums als Diplomaticus Scientiae politicae Univ. (Dipl.sc.pol.Univ.). Seit 2000 erlangte Herr Höchstetter ergänzende Qualifikationen, insbesondere als Fachanwalt für Steuerrecht (2001), Anwalt für Wirtschaftsrecht (2003) und Executive Master of Business Law M.B.L.-HSG (2007). 2006 wurde er magna cum laude promoviert, außerdem erlangte er den Titel des Professors (h.c.). Herr Prof. Höchstetter verfügt über Berufserfahrung in der freien Wirtschaft und übernahm in der Vergangenheit diverse Lehraufträge. Darüber hinaus war er wiederholt bei Fernsehauftritten zu juristischen Fragestellungen zu sehen.
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