Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. zur Tierverbotsklausel in Mietverträgen
Seit dem 20. März 2013 ist das allgemeine Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Formularmietverträgen unwirksam, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az VIII ZR 168/12). Bis dahin galt, dass nur die Kleintierhaltung in Mietwohnungen nicht verboten werden kann.
“Diese Entscheidung könnte die Tierheime um viele Millionen Euro jährlich entlasten”, erklärt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e. V. “Denn dort warten Zehntausende herrenlose Hunde und Katzen oft Wochen, Monate oder sogar Jahre auf ein neues Zuhause. Die Unterbringung und Versorgung eines einzigen Tieres kostet unseren Berechnung nach durchschnittlich 15 Euro pro Tag.” Der Tierschützer geht davon aus, dass sich jetzt viele Tierfreunde für die Anschaffung eines Hundes oder einer Katze entscheiden, denen dies bisher im Mietvertrag untersagt war. Tierheime seien dabei die beliebteste Anlaufstelle.
Der BGH argumentierte, dass es sich bei der Tierverbotsklausel in vorformulierten Mietverträgen um eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handle. Da ein solch generelles Verbot ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall und die Interessen des Mieters gelte, sei ein Mieter hierdurch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Ob die Hunde- und Katzenhaltung jedoch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre, müsse im Einzelfall abgewogen werden und dürfe nicht pauschal verboten werden.
Das Gericht weist darauf hin, dass die Unwirksamkeit der Verbotsklausel jedoch nicht automatisch bedeute, dass die Hunde-und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In der Konsequenz müsse in jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter, der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Falle diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so müsse der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen.
Über TASSO e.V.:
Die in Hattersheim bei Frankfurt ansässige Tierschutzorganisation TASSO e.V. betreibt Europas größtes Haustierzentralregister. Mittlerweile vertrauen 3,2 Millionen Menschen dem seit 30 Jahren erfolgreich arbeitenden Verein. Derzeit sind rund sechs Millionen Tiere bei TASSO registriert und somit im Verlustfall vor dem endgültigen Verschwinden geschützt. Durchschnittlich alle zehn Minuten vermittelt TASSO ein entlaufenes Tier an seinen glücklichen Besitzer zurück, dies sind im Jahr mehr als 50.000.
Die Registrierung und alle anderen Leistungen von TASSO wie die 24-Stunden-Notrufzentrale, Suchplakate, Notrufplakette und der Suchservice sind kostenlos. Der Verein finanziert sich ausschließlich aus Spenden großzügiger Tierfreunde.
Neben der Rückvermittlung von Haustieren ist TASSO im Tierschutz im In- und Ausland aktiv und sieht seinen zusätzlichen Schwerpunkt in der Aufklärung und der politischen Arbeit innerhalb des Tierschutzes. TASSO arbeitet mit den meisten Tierschutzvereinen und -organisationen sowie mit nahezu allen deutschen Tierärzten zusammen. Der Verein unterstützt regelmäßig Tierheime unter anderem bei kostenaufwändigen Projekten und vergibt jährlich den mit über 8.000 Euro ausgestatteten Tierschutzpreis “Die Goldene Pfote”. Für die Tierbesitzer ist TASSO e.V. ein kompetenter Ansprechpartner für alle Belange des Tierschutzes.
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Kontakt
TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland
Philip McCreight
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