GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Anleger von Schifffonds segeln schon lange nicht mehr auf ruhiger See. Doch nun soll sich der Sturm der Schifffahrtskrise auch auf den Rest des neuen Jahres ausbreiten.
Ursächlich für die Schwierigkeiten der Fonds sollen die andauernden niedrigen Charter- bzw. Frachtraten sein. Diese sind die Konsequenz einer Überkapazität an Schiffen. Eine Besserung ist wohl nicht in Sicht. Denn auch in diesem Jahr soll sich das Überangebot an Schiffen bei zu geringer Nachfrage nicht normalisieren. Die europäische Schuldenkrise sorge dafür, dass die Nachfrage auf wichtigen Handelsrouten stark zurückgehe, heißt es. Es scheint ein fest verankertes Problem zu sein, dass sich auch in den kommenden Jahren nicht lösen wird.
In Deutschland sei in Schiffsfonds bis 2011 nach geschlossenen Immobilienfonds das meiste Geld investiert worden. Nicht nur die betroffene Anlegerzahl sei hoch, vielmehr soll es sich um große Anlagesummen handeln.
Durch den Verlust ihrer Schiffe wurden immer mehr Reeder finanziell geschwächt. Nach dem Untergang vieler Einschiffsgesellschaften sollen nun die Reedereien selbst vor der Insolvenz stehen. Nach der anhaltenden Schlechtwetterfront schien es absehbar, dass einige große Schiffsfinanzierer sich aus der Branche zurückziehen würden. Eine Verschlechterung der allgemeinen Situation war die logische Folge. Bei über 100 Fondsschiffen soll bereits das Insolvenzverfahren eingeleitet worden sein. Angeblich soll diese Zahl in der kommenden Zeit weiterhin wachsen. Weil viele Anleger bereits gezwungen waren, Geld nachzuschießen, seien diese nunmehr nicht bereit, noch weiterhin an der Sanierung dieser Fonds mitzuwirken.
Anstatt sich als Anleger aber tatenlos dem Risiko eines Totalverlustes auszusetzen, empfiehlt es sich, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Oft werden Anleger in Bezug auf die mit ihrer Anlage verbundenen Risiken falsch beraten. Möglicherweise können Ihnen Schadensersatzansprüche gegen das sie beratende Institut zustehen.
Aufgrund von ablaufenden Verjährungsfristen ist ein schnelles Handeln geboten: Als betroffener Anleger sollten Sie sich möglichst bald an einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
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