GfG informiert: Gesetzesänderung bringt mehr Sicherheit

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Die Entscheidung ein eigenes Haus zubauen ist für viele Bauherren eine der wichtigsten Entscheidungen und größten Investitionen im Leben. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl der Bau als auch die entstehen Kosten bestmöglich abgesichert sind.

Aus diesem Grund begrüßt die GfG Hoch-Tief-Bau Gesellschaft das zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende Vertragsrecht, welches den Verbraucherschutz deutlich verbessert. Bauherren bekommen bis zu 14 Tage vor der Vertragsunterschrift umfangreiche Unterlagen, in denen sämtliche Details zum Bauvorhaben wie die Pläne des Hauses, der Zeitaufwand und die Gesamtkosten genau beschrieben sind. Der Gesetzgeber hat hier ganz klare Vorgaben gemacht! Sollten nicht alle Unterlagen vollständig sein, kann der Bauherr sogar bis zu 12 Monate nach Baubeginn vom Vertrag zurücktreten.
Zudem muss eine Bürgschaft vorgelegt werden, die den Bau finanziell absichert. Für viele Bauunternehmen, die eine schlechte Liquidität oder Bonität haben, wird es wahrscheinlich schwer werden, Bürgschaften zu leisten. Die GfG ist ein solventes Unternehmen und sogar in der Lage, ihren Kunden eine Bürgschaft zu geben, welche sofort wirksam ist.
Gern informiert die GfG alle Bauherren über diese Veränderungen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sicher zu seinem neuen Zuhause kommen.

Die GfG – Spezialist für die Massivbauweise und modernes Wohnen aus dem Raum Hamburg – unterstützt dieses Gesetz, indem sie den Bauherren neben einer Bürgschaft auch eine Bauzeitgarantie, Festpreisgarantie und eine umfangreiche Beratung bietet. Vollständige Unterlagen sind auch häufig die Basis, die Kreditinstitute anfordern, bevor sie mit der Bearbeitung von Finanzierungsfragen beginnen.
Zudem gibt es bei der GfG den Bauherrenschutzbrief, welcher den Bauherrn auch bei Arbeitslosigkeit, Scheidung und beruflicher Versetzung finanziell schützt.
Auf diese Weise sichert die GfG ihre Bauprojekte in jeder Hinsicht und bauherrenfreundlich ab. Auf Grundlage dieses Sicherheitskonzeptes wurden bei der GfG bislang über 1.000 Häuser an zufriedene Kunden übergeben.

Weitere Informationen erhalten Interessenten bei der GfG Hoch-Tief-Bau GmbH & Co. KG, Lohekamp 4, 24558 Henstedt-Ulzburg, Telefon 040-524781400, per E-Mail an die Adresse info@gfg24.de oder im Internet auf www.gfg24.de

Unsere Firmenbeschreibung:

Von der Grundstücksplanung über die Finanzierung, die Planung und die Bauphase bis zur Schlüsselübergabe werden alle Bereiche des Hausbaus von der GfG abgedeckt.

Unsere Architekten und Ingenieure erarbeiten mit Ihnen zusammen Ihre individuellen Vorstellungen im Bereich der Grundstücksplanung, der Gebäudearchitektur und des Platz-, Straßen- und Wegebaus Ihres Bauvorhabens. Ob postmodern oder der klassisch gediegene Landhausstil, die GfG erschließt Ihnen alle Wege.

Kontakt
GfG Hoch-Tief-Bau GmbH & Co. KG
Norbert Lüneburg
Lohekamp 4
24558 Henstedt-Ulzburg
0419388900
04193889025
info@gfg24.de
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