Die beiden MPC Capital Schiffsfonds MPC Reefer Flottenfonds 1 sowie MPC Reefer Flottenfonds 2 sehen schwierigen Zeiten entgegen. Möglicherweise sollen nun die Schiffsfondsanleger der beiden in Seenot geratenen Flottenfonds zu deren Sanierung mit Hilfe von “freiwilligen” Nachschusszahlungen beitragen.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger der beiden Flottenfonds sollen durch Nachschusszahlungen zur Sanierung beitragen. Der MPC Reefer Flottenfonds 1, zu welchem zahlreiche Kühlschiffe zählen, sollen insbesondere mit den aufkommenden Wechselkursschwankungen sowie hohen Reparatur- und Instandhaltungskosten zu kämpfen haben. Am Ende des Sommers 2012 sollen die Anleger des MPC Capital Reefer Flottenfonds 1 darüber in Kenntnis gesetzt werden, in welcher Höhe sie die als “freiwillig” bezeichneten Nachschusszahlungen leisten sollen hieß es.
Ebenso schlecht soll es auch um den MPC Reefer Flottenfonds 2 stehen. Aufgrund hoher Instandhaltungskosten sei dieser Fonds möglicherweise mittlerweile ebenfalls sanierungsbedürftig.
Ob die von MPC Capital geplanten Sanierungskonzepte von Erfolg gekrönt sein werden, lässt sich bislang nicht prognostizieren. Zu befürchten ist, dass den beiden Flottenfonds die Insolvenz drohen könnte, wenn die Anleger von der Kapitalerhöhung nicht überzeugt werden können. Der Gang vor das Insolvenzgericht könnte für die Anleger der beiden betroffenen Flottenfonds der MPC Capital einen Totalverlust ihrer gezeichneten Einlagen zur Folge haben.
Die Initiatoren der Schiffsfonds vereinbaren mit den Gläubigerbanken im Falle einer Schieflage regelmäßig Sanierungskonzepte, welche die Anleger letztlich finanziell noch weiter belasten. Ausschüttungen finden in der Regel nicht mehr statt oder werden unter Umständen sogar zurückgefordert. Im Rahmen von Sanierungskonzepten werden die Anleger oftmals mit der Entscheidung konfrontiert, ob sie den Nachschussforderungen zustimmen oder nicht. Nicht selten wird die Zahlung von Nachschüssen durch die Anleger von den Schiffsfonds- Initiatoren als letzte Möglichkeit zur Rettung der sich in Not befindlichen Schiffe dargestellt.
Für Schiffsfondsanleger, die Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben oder von Nachschussaufforderungen betroffen sind, ist es zu empfehlen, einen auf dem Gebiet des Kapitalmarkrechts tätigen und erfahrenen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen und die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen. Sollten Sie nicht über die mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds verbundenen Risiken unterrichtet worden sein, kommen möglicherweise auch Schadenersatzansprüche gegen das jeweils beratende Institut in Betracht.
Lassen Sie daher Ihre Schiffsfonds-Beteiligung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen, um einen endgültigen Verlust Ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen.
Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
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M Rainer
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