GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auffällig ist, dass das Emissionshaus Teil eines Firmengeflechts ist, das von einem Mann beherrscht wird. Dazu zählt u.a. auch die Nitro Invest Beteiligungsgruppe als Holding über diversen Emissionshäusern, u.a. Euro Grundinvest, und auf der anderen Seite auch noch die Vertriebsplattform dima24.de, die aber vor einigen Wochen den Besitzer wechselte.
Auch an dem geschlossenen Immobilienfonds Euro Grundinvest Deutschland 12 konnten sich Anleger unter anderem über die dima24.de beteiligen. Eine solch enge Verknüpfung zwischen Emissionshaus und Vertriebsplattform kann unter Umständen sehr problematisch sein, da es bei der Vermittlung der Kapitalanlagen durchaus zu Interessenskonflikten kommen kann. Über diese enge personelle Verflechtung hätten die Anleger daher schon im Beratungsgespräch informiert werden müssen.
Zudem gehört zu einer anleger- und objektgerechten Beratung auch die Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Investition. Mit den Anteilen am Euro Grundinvest Deutschland 12 haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben. Unternehmerische Beteiligungen bieten aber nicht nur Chancen, sondern bergen auch Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können. Gerade bei geschlossenen Immobilienfonds spielen eine Reihe äußerer Einflüsse eine große Rolle. Schwankende Immobilienpreise und Mieteinahmen oder sogar Leerstände können erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Fonds haben. Wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß über diese Risiken aufgeklärt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Ein Schadensersatzanspruch entsteht auch, wenn die Angaben im Emissionsprospekt nicht der Wahrheit entsprechen oder unvollständig sind. Das Verkaufsprospekt dient dazu, dass sich der Anleger ein detailliertes Bild über seine geplante Kapitalanlage machen kann, ehe er seine Anteile zeichnet. Daher können falsche, irreführende oder unvollständige Angaben im Verkaufsprospekt den Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts auslösen.
Betroffene Anleger können sich zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
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