GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Handelsschifffahrt befindet sich seit langem in einer schweren Krise. Hauptursache dafür sind Überkapazitäten und sinkende Charterraten. Diese Krise hat sich negativ auf viele Schiffsfonds mit gravierenden Folgen für die Anleger ausgewirkt. Die prospektierten Erwartungen konnten oftmals nicht erfüllt werden, Ausschüttungen blieben aus oder die Schiffsfonds mussten sogar Insolvenz anmelden.
Die Experten beim 17. Schiffsfinanzierer-Kongress “Hansa-Forum” in Hamburg sehen aktuell keine Trendwende. Im Gegenteil. Die erwartete Erholung der maritimen Wirtschaft verschoben sie sogar um ein Jahr auf 2015, berichtet das Handelsblatt am 18. November. Aber selbst wenn sich die Handelsschifffahrt 2015 tatsächlich erholen sollte, sind die Anleger von Schiffsfonds damit noch nicht aus der Bredouille. Denn viele in Fonds eingebrachte Schiffe drohen zu veralten und verlieren auf Grund geringer Frachtkapazitäten an Wettbewerbsfähigkeit. Große Schiffe mit hohen Transportkapazitäten verdrängen sie vom Markt. Die Folge könnten dann weitere Insolvenzen von Schiffsfonds sein. Den Anlegern droht dabei der Totalverlust ihres investierten Geldes.
Schiffsfonds-Anleger müssen diese Entwicklung aber nicht tatenlos abwarten. Sie haben auch die Möglichkeit, eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. Dazu sollten sie sich an einen versierten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Er kann ggfs. auch die weiteren Schritte einleiten.
Schadensersatzansprüche können zum Beispiel dann bestehen, wenn die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß ablief. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört es, dass der Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit seiner Investition umfassend aufgeklärt wird. Da bei Schiffsfonds das Risiko des Totalverlusts besteht, sind sie keineswegs als sichere Altersvorsorge geeignet. Darüber hinaus müssen die Anleger auch über die sog. Kick-Backs, Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, informiert werden, da diese großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Sowohl das Verschweigen der Kick-Backs als auch die mangelhafte Risikoaufklärung können den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss immer der Einzelfall geprüft werden.
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