GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutern: Der KanAm US Grundinvest hatte es nicht geschafft, nach zweijähriger Schließung wieder zu öffnen. Die Liquidation des Fonds wurde eingeleitet.
Die Abwicklung des KanAm US Grundinvest könnte allerdings dazu führen, dass dessen Anleger einen Teil ihres eingesetzten Kapitals verlieren. Diesen Verlust können und wollen viele betroffene Anleger aber nicht hinnehmen. Dies gilt umso mehr für diejenigen, die zwecks Altersvorsorge in den – vermeintlich sicheren – Fonds investiert haben.
Es stellt sich damit die Frage, wie geschädigte Anleger reagieren sollten. Ratsam ist es, nicht tatenlos abzuwarten, sondern einen Rechtsanwalt einzuschalten, der auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts erfahren ist. Es besteht die Möglichkeit, dass dem geschädigten Anleger ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, zusteht.
Betroffene sollten daher von einem Anwalt prüfen lassen, ob ein entsprechender Anspruch besteht. Ob ein Schadenersatzanspruch besteht, hängt dabei stets von den Umständen des Einzelfalles ab.
Überprüft werden sollte allerdings in jedem Fall, ob ein Schadensersatzanspruch durch fehlerhafte Bankberatung ausgelöst wurde. Eine fehlerhafte Beratung durch die Bank kann vorliegen, wenn diese ausdrücklich auf die große Sicherheit des Fonds abgestellt und die tatsächlich bestehenden Risiken – wie die Möglichkeit des Kapitalverlustes und der Schließung des Fonds – nicht erwähnt hat. Daneben ist abzuklären, ob die Bank Rückvergütungen, die ihr möglicherweise aufgrund der Fondsvermittlung zugeflossen sind (sog. “Kick-Backs”), verschwiegen hat. Nicht offengelegte Kick-Backs können nach Rechtsprechung des BGH zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die Bank führen.
Betroffene Anleger sollten die Chance eines möglicherweise bestehenden Schadensersatzanspruches nicht ungenutzt lassen, sondern ihre Fondsbeteiligung rechtlich prüfen lassen. Wichtig ist hierbei, nicht zu lange zu warten bis der Schritt zum Anwalt gewagt wird. Etwaig bestehende Schadensersatzansprüche unterliegen der Verjährung.
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