Dashcams als Beweismittel zugelassen – aber welche Kameras sind erlaubt?
München, 24.05.2018 – Vergangene Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) Dashcam-Aufnahmen in einer Einzelfallentscheidung als Beweismittel vor Gericht zugelassen. In vielen anderen Ländern sind die kleinen Kameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Autos angebracht sind und ständig aufnehmen was vor dem Auto passiert, längst gang und gäbe. In Deutschland behindert eine mögliche Gefährdung der Persönlichkeitsrechte bisher die generelle Zulassung. Daher ist es wichtig, beim Kauf einer Dashcam darauf zu achten, dass das Gerät die technischen und rechtlichen Vorgaben erfüllt, die Gesetzgeber, Versicherungen und Automobilclubs empfehlen damit die Aufnahmen im Bedarfsfall auch rechtlich zulässig sind. Thorsten Schröer, Country Manager AEG & Motorola bei Binatone Communications Europe, hat die wichtigsten Kriterien zusammengefasst auf die Käufer bei der Wahl einer Dashcam beachten sollten.
1. Das A & O zum Thema Datenschutz: Loop-Funktion
Im Datenschutzmekka Deutschland ist es wichtig sicherzustellen, dass Dashcam-Aufnahmen nicht die Persönlichkeitsrechte von Verkehrsteilnehmern und Passanten verletzt. In seiner Urteilsbegründung weist der BGH darauf hin dass die Aufnahmen möglichst nur als “kurze Aufzeichnung des unmittelbaren Unfallgeschehens zu gestalten” sind. Dies könne technisch durch ein “dauerndes Überschreiben in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeugs”. Dadurch würde eine anderweitige Nutzung der Aufnahmen unmöglich.
Als technisches Feature bei der Kamerawahl sollten Käufer daher auf die Funktion “Loop-Aufnahme” achten. Aktuelle Modelle wie die Motorola MDC100 und MDC 50 zeichnen das Geschehen in einer Endlosschleife auf und überschreiben es automatisch. Der Nutzer muss
sich also nicht darum kümmern, die Aufnahmen stets zeitnah zu löschen, falls sie nicht als Beweis benötigt werden, und so die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
2. Bewegungserkennung
Neueste Modelle bieten dank intelligenter Sensoren (G-Sensor) zudem eine automatische Vorfall- und Bewegungserkennung – oft als Motion Detection in der Funktionsbeschreibung zu finden. Die Kamera erkennt also, wenn ein Vorfall eintritt und das Fahrzeug von den üblichen Bewegungsmustern abweicht. In diesem Fall werden die Aufnahmen automatisch gespeichert.
3. Schutz beim Parken
Einen weiteren Vorteil der Motion Detection nutzen Dashcam-Modelle, bei denen sich die Kamera auch im geparkten Auto einschaltet, wenn jemand beispielsweise versucht einzubrechen oder wenn das Fahrzeug angefahren oder anderweitig beschädigt wird. Im Park-Modus machen intelligente Kameras sofort einen Schnappschuss, wenn jemand beispielsweise das Fahrzeug anfährt.
4. Speicherkapazität und Speicherort
Beim Kauf sollte man zusätzlich darauf achten, dass für eine etwaige Unfallaufzeichnung ausreichend Speicherplatz zur Verfügung steht. Ideal ist beispielsweise eine automatische Übertragung auf eine microSD-Karte. Diese bieten bei 32 GB hinreichende Speicherkapazitäten.
5. Aufnahmewinkel und Auflösung
Um einen Verkehrsvorfall aussagekräftig dokumentieren zu können, sodass die Aufnahme im Zweifelsfall auch vor Gericht oder beim Versicherer anerkannt wird, sind zwei weitere technische Faktoren zu beachten. Zum einen sollte die Kamera über eine ausreichende Bildauflösung verfügen. Aktuelle Modelle mit HD (720p) oder gar Full HD (1080p) liefern auf jeden Fall ausreichend hochauflösende Aufnahmen. Genauso wichtig ist das Sichtfeld der Dashcam. Sie sollte idealerweise einen Winkel von 120-Grad oder mehr erfassen können.
Auch auf technische Details wie eine gute Verarbeitung, sichere Befestigungsmöglichkeiten, einen geeigneten Bildschirm zur direkten Bildwiedergabe, ausreichende Akku-Kapazität sowie Anschlussoptionen zum Aufladen im Fahrzeug, sollte bei der Wahl des Kameramodells geachtet werden. Viele Modelle bieten außerdem zusätzliche Funktionen wie eingebaute Mikrofone und Lautsprecher, um ein Unfallgeschehen noch detaillierter dokumentieren zu können. “Dashcams wie die Motorola MDC100 und MDC 50 erfüllen die genannten Kriterien und sind bereits ab 99,99EUR bzw. 79,99EUR (UVP) erhältlich”, ergänzt Thorsten Schröer.
Interesse an Dashcams steigt
Das Einsetzen von Dashcams ist in Deutschland noch nicht so verbreitet wie in anderen Ländern – allerdings nimmt das Interesse stark zu: laut einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom nutzen derzeit acht Prozent von 1000 befragten Autofahrern eine solche Kamera. Weitere 13 Prozent wollen das in Zukunft auf jeden Fall tun und 25 Prozent können es sich vorstellen. Rund drei Viertel der Befragten halten die Aufnahmen für ein hilfreiches Beweismittel. Auch Automobilclubs, wie ADAC und AvD, sowie Versicherungen sprechen sich für den Einsatz von Dashcams aus.
Versicherungen stellen Schadensfreiheitsrabatt in Aussicht
Laut Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), wollen auch Versicherungen Dashcam-Aufnahmen nutzen, um Unfallhergänge aufzuklären. Gegenüber der dpa erklärte er, dass Fahrer beispielsweise für den Einsatz einer Dashcam belohnt werden könnten, indem sie nach einem Unfall ihren Schadensfreiheitsrabatt behalten, wenn aus dem Video hervorgeht, dass sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Über Binatone:
Binatone ist ein weltweit führender Hersteller innovativer IoT-, SmartHome- und Consumer Elektronik-Produkte für ein breites Einsatzgebiet – von Baby und Haustier Monitoring bis zu Audiolösungen, Lifestyle Kameras und SmartHome-Lösungen. Binatone ist offizieller Motorola Lizenzträger und entwickelt und vertreibt zudem Produkte der Marken AEG und iDECT sowie Lösungen unter eigenem Namen. Hubble Connected wurde 2014 Teil der Binatone Group, im Zuge seiner Ausrichtung mit einem Fokus auf IoT-Lösungen. Weitere Informationen: www.binatoneglobal.com
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