Langatmige Abwicklung des CS Euroreal

Langatmige Abwicklung des CS Euroreal

Langatmige Abwicklung des CS Euroreal GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bereits vor der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des Fonds im Mai 2012 durch das Credit Suisse Asset Management war der CS Euroreal die letzten zwei Jahre geschlossen gewesen. Nachdem die erste Schließung im Mai 2010 zunächst um ein weiteres Jahr verlängert worden war, sei eine Wiedereröffnung zum 21. Mai 2012 geplant gewesen.

Die Anleger seien zur Geduld aufgerufen. Die im Fondsvermögen des CS Euroreal vorhandenen Immobilien sollen bis zum Jahr 2017 veräußert werden. Der Erlös soll dann anteilig an die Anleger fallen. Daher gebe es voraussichtlich lange Wartezeiten, bis die Anleger an ihr investiertes Vermögen kommen. Zwar sollen schon im Dezember 2012 erste Ausschüttungen getätigt werden; die Höhe soll jedoch noch unklar sein.

Anfangs sollte die Eröffnung des Fonds am Handelstag mit Datum vom 21.05.2012 stattfinden. Zweck sei gewesen, herauszufinden, ob das Fondsvermögen ausreiche, um den Rückgabewünschen der Anleger vollständig Rechnung zu tragen. Dies sei jedoch mit Bekanntmachung des Credit Suisse Asset Managements noch vor Ablauf des Handelstages verfallen. Diese sollen nämlich mittgeteilt haben, dass das vorhandene Fondsvermögen den Rückgabewünschen der Anleger nicht entspreche. Das Fondsvermögen sei zu gering und die Liquidation des Fonds stünde fest.

Vielen Anlegern wurde der Fonds als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadenersatzanspruch des Anlegers führt. Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Oft sollen Anleger bei der Beratung durch Ihre Bank nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass der Fonds, in den sie investierten, überhaupt geschlossen bzw. liquidiert werden kann. Offene Immobilienfonds wurden eine lange Zeit als sicher und risikofrei angepriesen, obwohl bestimmte Risiken bekannt waren. Darin könnte eine Falschberatung der Bank, die den Fonds vermittelt hat, liegen. Dies wiederum kann zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen.

Für geschädigte Anleger kann es daher empfehlenswert sein, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ein Beratungsgespräch durchzuführen, wenn sie sich schlecht beraten fühlen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche individuell und einzelfallbezogen prüfen. Er befasst sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüft diese auf Schadenersatzansprüche.

Da etwaige Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, sollten Anleger sich nicht zu viel Zeit lassen, bevor sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

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