Zwei Staaten, zwei Wege: Wie aus Asche ein Erinnerungsstück werden darf

Zwei Staaten, zwei Wege: Wie aus Asche ein Erinnerungsstück werden darf

Rheinland-Pfalz verlangt eine schriftliche Verfügung, während Sachsen-Anhalt nach dem Opt-out-Prinzip verfährt. Zwei Modelle regeln inzwischen, ob ein Teil der Asche zu einem Erinnerungsstück verarbei

BildEssen, der 5. Oktober – Am 27. September jährt sich das Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz. Seither darf ein Teil der Asche Verstorbener zu einem Erinnerungsstück verarbeitet werden, etwa zu einem Diamanten. Sachsen-Anhalt zog zum 1. Mai 2026 nach, mit einem anderen Modell.

In den meisten übrigen Bundesländern gilt die Asche bislang als unteilbar. Für Angehörige und Bestatter:innen stellt sich damit eine neue Frage: Was ist in welchem Land möglich und was muss vorher geregelt sein?

Zwei Modelle im Vergleich

Rheinland-Pfalz – das Verfügungsmodell. Die Weiterverarbeitung setzt eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung voraus. Die Person hält sie zu Lebzeiten mit eigenhändiger Unterschrift fest. Ein Muster stellt das Ministerium bereit.

Sachsen-Anhalt – das Widerspruchsmodell.

Bis zu fünf Gramm Asche dürfen entnommen werden, sofern die Person zu Lebzeiten nicht schriftlich widersprochen hat. Das Krematorium entnimmt die Menge vor dem Verschließen der Urne und dokumentiert sie.

In beiden Ländern gilt: Die verstorbene Person muss zuletzt dort gewohnt haben, und die Weiterverarbeitung muss würdevoll erfolgen. Für die übrige Asche gelten weiterhin die Beisetzungsregeln des jeweiligen Landes.

Haare unterliegen nicht dem Bestattungsrecht

In den anderen Bundesstaaten bleibt die Asche ungeteilt; Haare sind von diesen Regelungen jedoch nicht betroffen, da sie nicht zur Kremierungsasche gehören, sondern Teil des Nachlasses sind – eine entsprechende Verarbeitung ist daher bundesweit möglich.

Was das eröffnet

Angehörige können einen Teil der Asche zu einem persönlichen Erinnerungsstück werden lassen, etwa zu einem Schmuckstein, einem Diamanten oder einer Keramik. Trauernde erhalten damit etwas Greifbares, das den Alltag begleiten kann.

Für Bestattungsunternehmen entsteht ein neues Beratungsthema. Es lohnt sich, in der Vorsorge frühzeitig nach dem Willen zu fragen und ihn schriftlich festzuhalten, bevor der Trauerfall eintritt.

Der Vorsorge-Tipp

Wer diesen Weg für sich wünscht, sollte ihn zu Lebzeiten schriftlich festhalten und mit den Angehörigen besprechen. In Rheinland-Pfalz ist die Verfügung Voraussetzung. In Sachsen-Anhalt schafft sie Klarheit und schützt den Willen vor späterem Streit.

„Viele Familien erfahren erst nach einem Todesfall, was möglich gewesen wäre. Dann fehlt oft die Zeit, und der Wille der Verstorbenen ist nicht dokumentiert. Die Fragen, die uns erreichen, unterscheiden sich je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz fragen Angehörige oft, ob eine Verfügung noch rechtzeitig kommt. In Sachsen-Anhalt fragen sie eher, ob ein früherer Widerspruch des Verstorbenen das jetzt verhindert.“, sagt Aaron Hannon, Kundenberater bei EverDear Deutschland.

EverDear fertigt Gedenkdiamanten aus Asche, Haar und Tierasche. Das Unternehmen begleitet Angehörige und Bestattungsunternehmen vom ersten Gespräch bis zur Übergabe, wahlweise mit GIA- oder IGI-Zertifikat. Im Mittelpunkt stehen eine würdevolle Begleitung und ein transparenter Weg.

Wie aus einem kleinen Teil der Asche ein Diamant entsteht, welche Unterlagen Angehörige brauchen und worauf es bei der Vorsorge ankommt, erklärt EverDear unter dieser Webseite.

Über EverDear

EverDear stellt Gedenkdiamanten aus Asche und Haare her, in 14 Schliffen darunter auch die Hunde und Katzenform und sieben Farben, mit einem hauseigenen Echtheitszertifikat und optional einem GIA- oder IGI-Zertifikat und individuell angefertigte Schmuckstücken. Mehr unter www.everdear.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Aaron Hannon
Ruhrallee 185
45136 Essen
Deutschland

fon ..: 030 91735890
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email : cs.de@everdear.co

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