Köln, 04. Juni 2014 – Seit 2013 existieren zwei Schuldnerverzeichnisse : eines nach “altem” und eines nach “neuem” Recht. Folglich haben Gläubiger doppelten Aufwand und Kosten, wenn sie Informationen für die Zwangsvollstreckung brauchen oder die Kreditwürdigkeit einer Person prüfen möchten. Schneller und günstiger geht es über www.supercheck-bonitaet.de , worüber mit einem Klick beide Schuldnerverzeichnisse gleichzeitig abgerufen werden.
Kostengünstige Two-in-One-Lösung für die Zwangsvollstreckung
Hintergrund ist, dass die “alten” Einträge der dezentralen Schuldnerverzeichnisse bis 2012 nicht über das neue Gemeinsame Vollstreckungsportal der Bundesländer (www.vollstreckungsportal.de) abgefragt werden können. Angaben beispielsweise zur Eidesstattlichen Versicherung oder Haftanordnung sind nach wie vor mit einer Übergangsfrist ausschließlich über die örtlich zuständigen Vollstreckungsgerichte erhältlich – oder über supercheck-bonitaet.de.
Die Kosten der Supercheck- Auskünfte liegen bei 4,50 Euro für die Abfrage beider Schuldnerverzeichnisse und 5,90 Euro für eine Bonitätsprüfung mit zusätzlichen Angaben zu Inkassovorgängen. Supercheck erhebt keine Mitgliedschaftsgebühren oder Mindestabnahmemengen. Dadurch ist Supercheck eine günstige Alternative zum Vollstreckungsportal und ein zuverlässiger Dienstleister für die Zwangsvollstreckung in Kanzleien und Mahnabteilungen. Bildquelle:
Über Supercheck:
Der Kölner Anbieter Supercheck GmbH ( http://www.supercheck.de ) ist ein Unternehmen der BÜRGEL Gruppe und seit mehreren Jahren einer der führenden Dienstleister im Bereich der Ermittlung von Adressen unbekannt verzogener Kunden und Schuldner sowie Wirtschaftsauskünfte. Pro Jahr werden über Supercheck mehr als 6 Millionen Adressen und Auskünfte für über 30.000 Unternehmen aus ganz Europa ermittelt, darunter ca. 10.000 Rechtsanwaltskanzleien.
Supercheck GmbH
Katharina Desery
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