Zwei einfache Grundvoraussetzungen für einen guten Neuanfang beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.

Zwei einfache Grundvoraussetzungen für einen guten Neuanfang beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.

„Eine Satzung, die Doppelfunktionen ausschließt“ und „Heranziehung der Alt-Verantwortlichen zum Regress“. Ein Korruptionsskandal darf sich nicht wiederholen. Keine Rückkehr zur Kleinau-Satzung.

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Vgl. auch: https://www.pankower-gartenzwerge.de/fokus-pankow/

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Immer wieder, seit Jahren, haben wir im Zusammenhang mit dem Pankower Kleingarten-Korruptionsskandal auf diese zwei Grundvoraussetzungen eines Neuanfangs hingewiesen. Es ist dieses auch die Basis der BRANDBRIEF-Arbeit für die kommenden Jahre.

Das kleingartenrechtliche Vereinswesen lebt wesentlich von „Ehrenamt“ und „Gemeinnützigkeit“. Für beides ist Selbstlosigkeit (auch in finanzieller Hinsicht) die juristisch vorgeschriebene Voraussetzung.

Der am 8.11.2025 neugewählte BV-Vorstand trägt keine Verantwortung für die Abgründe und Schwerkriminaltät der letzten Jahre. Der Begriff „Schwerkriminalität“ ist gerechtfertigt (vgl. den Bericht der Forensikerin bzw. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder auch den TAGESSPIEGEL-Artikel vom 23.7.25 – über 3 Millionen Euro stehen in Rede).

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1) Eine Satzungsänderung für den Bezirksverband Pankow, …

… die allen Ernstes Doppelfunktionen wieder zulassen soll, hat Herr Henry Düring-Bienemann als Antrag eingebracht. Auch Vorstandmitglieder sollen zugleich als Geschäftsstellenmitarbeiter eingeordnet/eingestellt werden dürfen; mit Entgelt im arbeitsrechtlichen Kontext. Auch ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitsentgelt (viel höher als eine Ehrenamtspauschale). Dies wäre in wesentlichen Punkten eine erhebliche In-Frage-Stellung des Ehrenamtprinzips und eine sehr deutliche Rückkehr bzw. Annäherung an die frühere Satzung der Kleinau-Jahre. Nichts gelernt aus den schlimmen Jahren ?

Düring-Bienemann brachte bei der BV-Delegiertenversammlung vom 8.11.2025, zu der er im Vorfeld seinen oben genannten Satzungsänderungsantrag eingebracht hat, zugleich auch seine Kandidatur für ein Vorstandsamt ein (ist bei der Abstimmung dann aber deutlich durchgefallen).

Hingegen ist die Stellungnahme der BV-Satzungskommission von Ende September 2025 in vielen Punkten zu begrüßen: https://www.pankower-gartenzwerge.de/fokus-pankow/stellungnahme-der-sako-zu-den-herbei-organisierten-satzungsänderungsanträgen/

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2) Die Forderungen der Heranziehung der Verantwortlichen zum Regress, …

… sind auch nach Beendigung des Insolvenzverfahrens möglich und dringend. Der ehemalige Insolvenzverwalter bleibt hier als „Treuhänder“ zuständig und hat sich diesbezüglich auch mehrfach positiv geäußert.

Eingehende Regressgelder kommen direkt den Gläubigern zugute, also auch vielen Pankower Kleingärtnern und Kleingartenvereinen, deren Ansprüche ja nur mit 26 % befriedigt worden sind. BRANDBRIEF wird dies im Rahmen des rechtsstaatlich Legitimen mit aller Macht unterstützen, auch wenn das nicht Allen gefällt :

Vgl. dazu die erläuternde Sprachnachricht vom 14.9.2025 (auch mit einer kritischen Replik zu Äußerungen von Herrn Düring-Bienemann) :

„Teil 2 – Nie wieder ist jetzt: https://www.pankower-gartenzwerge.de/sprachnachrichten-des-herausgebers/replik-zu-düring-bienemann/
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Axel Quandt (u.a. Vorsitzender des Vereins „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität und Unregelmäßigkeiten im Kleingartenwesen e.V.“)

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Vgl. auch bei Twitter (X) : https://x.com/liebesgru/status/2009133312657232291?s=20

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
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Deutschland

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Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.

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