Zuverlässiger Brandschutz erfordert korrekte Rauchmelder-Installation

Zuverlässiger Brandschutz erfordert korrekte Rauchmelder-Installation

Studie zeigt Aufklärungsbedarf zur Rauchmelderpflicht

Zuverlässiger Brandschutz erfordert korrekte Rauchmelder-Installation

(Bildquelle: Bildnachweis: Ei Electronics)

Düsseldorf, Juni 2026 – Trotz gesetzlicher Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern gibt es in der deutschen Bevölkerung immer noch deutliche Wissenslücken. Jeder Fünfte weiß nicht, dass für private Wohnräume Rauchmelder vorgeschrieben sind. Das ergab eine repräsentative Innofact-Studie* im Auftrag der Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Dabei betonen Feuerwehren seit Jahren die lebensrettende Funktion der Geräte. Doch damit Rauchmelder im Brandfall zuverlässig alarmieren können, müssen sie auch in allen vorgeschriebenen Räumen installiert und richtig platziert sein.

Sind keine oder nicht genügend Rauchmelder vorhanden, ist die Gefahr groß, dass ein Brand im Haus oder in der Wohnung gar nicht oder zu spät wahrgenommen wird. Das gilt insbesondere nachts, weil der Geruchssinn des Menschen im Schlaf nicht aktiv ist.

In welche Räume gehören Rauchmelder?

Als gesetzliche Mindestanforderung gilt: je ein Rauchmelder pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur. In Berlin und Brandenburg ist zusätzlich die Installation in sämtlichen Aufenthaltsräumen vorgeschrieben. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben sollte auf jeden Fall auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder installiert werden. Hier findet sich in den meisten Haushalten eine hohe Dichte an Elektrogeräten, die häufig eine Ursache für Wohnungsbrände sind. Achtung: Für Küche oder Bad sind Rauchmelder nicht geeignet.

Wo sollten Rauchmelder platziert werden?

Damit die kleinen Lebensretter optimal funktionieren, muss der Rauch ohne Beeinträchtigung in die Melder einströmen können. Somit hat der Platz, an dem die Rauchmelder installiert werden, großen Einfluss auf ihre Wirksamkeit. Wer hier Fehler macht, riskiert einen verzögerten Alarm. Der Warnmelder-Hersteller Ei Electronics rät dazu, Rauchmelder der Norm entsprechend an der Decke mit mindestens 50 Zentimeter Abstand zu Wänden oder Hindernissen wie Leuchten und Möbeln zu montieren. Als ideal gilt die Platzierung in der Raummitte. Orte mit Zugluft und eine Nähe zu Luftschächten sollten gemieden werden. Es empfiehlt sich, die Geräte immer mit Dübeln und Schrauben zu montieren, um eine dauerhafte Befestigung an der Zimmerdecke sicherzustellen. Klebeverbindungen können sich über die Zeit lösen.

Wer sich an diese Empfehlungen hält, ist in Sachen Brandschutz gut aufgestellt. Wer sich unsicher ist, wie viele Rauchmelder für das eigene Zuhause vorgeschrieben sind, findet unter www.eielectronics.de/rauchmelder-rechner einen Rauchmelder-Rechner. Mit ihm lässt sich der individuelle Bedarf ganz einfach ermitteln.

* Befragung vom 03. bis 05. April 2024 von insgesamt 2.195 Personen aus ganz Deutschland. Weitere Informationen zur Studie unter www.rauchmelder-lebensretter.de/news/wissensluecken-bei-rauchmelderpflicht-alarmierend/

Ei Electronics ist europäischer Marktführer für Rauchwarnmelder in Wohngebäuden. Als Hersteller qualitativ hochwertiger Brandschutz-Lösungen verfügt das in Shannon (Irland) ansässige, inhabergeführte Unternehmen über 60 Jahre Erfahrung. Sämtliche Warnmelder werden vor Ort von eigenen Expertenteams entwickelt und hergestellt. Zu den besonderen Kompetenzen zählen die Bereiche Ferninspektion, Barrierefreiheit und Funkvernetzung.
Die Produktion erfolgt nach strengsten internationalen Standards. Die hohe Qualität der Produkte wird durch unabhängige Prüfinstitute und regelmäßige Spitzenplatzierungen in Verbrauchertests bestätigt. So kürte die Stiftung Warentest bereits viermal in Folge Rauchwarnmelder von Ei Electronics zum Testsieger*. Seit 2014 ist Ei Electronics in Deutschland als eigenständiges Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf vertreten. Ein großes Zentrallager sichert kurze Lieferzeiten für den deutschsprachigen Markt.
Weitere Informationen: www.eielectronics.de

*Stiftung Warentest 1/2021, 1/2018, 1/2016 und 1/2013

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