Zukünftig Strom -und Gasanbieterwechsel einfacher!

Zukünftig Strom -und Gasanbieterwechsel einfacher!

Zukünftig Strom -und Gasanbieterwechsel einfacher! In Deutschland gibt es über 1000 Stromanbieter und mehr als 800 Gasanbieter.

Am Mittwoch, den 15.02.2012 hat unsere Regierung beschlossen die Kündigungsfrist bei Strom -und Gasanbietern von vier auf zwei Wochen zu verkürzen. Damit können Verbraucher in Zukunft schneller zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) möchte mit der Neuregelung einen Preisanstieg im Energiebereich gegensteuern. Den Wettbewerb fördern und dadurch die Strom -und Gaspreise für die Verbraucher stabil halten. “Künftig wird der Wechsel des Grundversorgers deutlich einfacher sein”, hob unser Bundeswirtschaftsminister hervor.

Doch bisher gibt es unter den Verbrauchern nur wenige “wechselwillige”. Denn viele Verbraucher fürchten, dass Ihnen beim Wechsel oder im Insolvenzfall des neuen Anbieters, der Strom oder das Gas abgeschaltet wird. Aber dies kann niemals passieren, denn der örtliche Versorger muss dem Verbraucher zur jederzeit eine lückenlose Strom -und Gasversorgung garantieren. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Zudem muss der Verbraucher noch nicht einmal selbst kündigen, denn beim Wechsel zum neuen Anbieter wird die Kündigung gleich vom neuen Anbieter übernommen. Eine Einsparung von mehr als 200 Euro kann so pro Jahr durch einen Anbieterwechsel erreicht werden.

Ein Wechsel zum neuen Anbieter darf in Zukunft maximal drei Wochen dauern und die Versorgung durch den neuen Anbieter kann an jedem Werktag beginnen (Bisher immer zum 1. des nächsten Monats). Rösler betonte auch, er glaube nicht, dass es durch die Neuregelung zu mehr Streitfällen für die im November gestartete bundesweite Schlichtungsstelle Energie in Berlin kommt.

Sollte der Bundesrat zustimmen, gilt die Neuregelung frühestens ab März. Für bisherigen Grundversorgungsverträge gelten, dann die neuen Kündigungsfristen in der Grundversorgungsverordnung (GVV). Bei Sonderkundenverträgen haben die vertraglichen, nicht durch die GVV geregelten, Kündigungsfristen erstmal Bestand. “Hier ist es Sache der Unternehmen, ob sie die vertraglich geregelten Kündigungsfristen an die der GVV anpassen”, hob unser Bundeswirtschaftsministerium hervor.

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