Auch in Niedrigzinsphasen können Stiftungen ihr Kapital erhalten und regelmäßige Erträge von mehr als 4 % erzielen. Satzungsgestaltung und Anlagerichtlinie sind Grundlage erfolgreicher Anlagestrategie
Die erfolgreiche Bewirtschaftung von Stiftungskapital stellt viele Stiftungen in der aktuellen Kapitalmarktsituation vor völlig neue Herausforderungen.
War es über mehrere Jahrzehnte möglich, z.B. durch den Kauf von Bundesanleihen sichere und ausreichend hohe Erträge für die Erfüllung des Stiftungszweckes zu erzielen, ist dies spätestens seit 2010 Vergangenheit.
Bei einem Zinsniveau von deutlich unter 1 % für zehnjährige deutsche Staatsanleihen müssen Stiftungen neue Wege gehen und Strategien für die Kapitalbewirtschaftung entwickeln.
Langjährige Erfahrungen des Autors als Anlageberater (seit 1991) zeigen, dass auch Stiftungen neben dem Kapitalerhalt und dem Inflationsausgleich etwa 4 %+ an Kapitalerträgen benötigen. Nur so lassen sich der Eigenhaushalt der Stiftung finanzieren UND ausreichend hohe Mittel für die Zweckerfüllung bereitstellen.
Um die Lücken in den Mittelzuflüssen zu schließen, engagieren sich zahlreiche Stiftungen seit Jahren vermehrt im Bereich Fundraising, mit durchaus unterschiedlichen Erfolgen.
Neben diesen Aktivitäten sollten Stiftungen die aktuelle Situation als Chance verstehen, die eigene Mittelbewirtschaftung des Stiftungskapitals auf eine professionelle Basis zu heben und so auch heute auskömmliche Kapitalerträge zu erzielen, ohne den Vermögensstock in seiner Substanz zu gefährden.
Dazu wird in den Gremien der Stiftungen – und auch in der Alltagsarbeit – ein deutlich höherer Aufwand nötig sein, der sich aber lohnt.
Fakt ist, dass auch Stiftungen in ihren Kapitalanlagen tragbare Risiken eingehen müssen, um die benötigten Kapitaleinkünfte zu erzielen. Dadurch bekommt unter anderem die Bildung zulässiger Rücklagen eine zentrale Bedeutung.
Gerade bei den zahlreichen Stiftungen mit einem Anlagekapital von weniger als 1 Mio. EUR sollte geprüft werden, ob das Kapital mehrerer Stiftungen gemeinsam verwaltet werden kann.
Andere Formen der Kooperation z.B. Einsparungen durch gemeinsame Prozesse / Raumnutzung und ähnliches sollten geprüft werden.
Da sich die erforderliche Expertise in Bezug auf die Erstellung der Anlagestrategie und Kapitalmarktkenntnisse in den meisten Stiftungen nicht umgehend herstellen lassen, sollten diese auf erfahrene, möglichst von Produktanbietern unabhängige Berater zurückgreifen.
Nach mehr als acht Jahren aktiver Beratung für Stiftungen und erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum “Stiftungsberater DSA” bei der Deutschen Stiftungsakademie bietet der Autor ab 2015 ein deutlich erweitertes Beratungsspektrum für Stiftungen an.
Hierzu gehören u.a. die Satzungsanalyse und ggf. Erstellung einer Anlagerichtlinie – Grundlage einer nachvollziehbaren und systematischen Mittelbewirtschaftung des Stiftungskapitals.
Das Kernstück der Beratertätigkeit bleibt die Erstellung UND Umsetzung der Anlagestrategie auf Grundlage der mit der Stiftung erarbeiteten Richtlinie.
Durch die Nutzung sämtlicher für Stiftungen zulässiger Anlageklassen und Anlageprodukte – die deutlich über den Bank- und Wertpapierbereich hinausgehen haben die vom Autor beratenen Stiftungen auch in den letzten Jahren etwas mehr als 5 % Anlageerfolg pro Jahr erzielt.
Hierbei wurden natürlich die Anforderungen des Kapitalerhalts und der Vorgaben zum Mission-Investing der Stiftung berücksichtigt.
Als besonders wichtig für die betreuten Stiftungen hat sich herausgestellt, dass diese nach erfolgter Umsetzung der Anlagestrategie eine laufende Betreuung nutzen können, die dem Prozesscharakter der Kapitalanlage gerecht wird.
Hier beweist sich, ob der Berater in enger Kooperation mit der Stiftung in der Lage und gewillt ist, zuverlässig und ohne Fremdinteressen die Anliegen der Stiftung zu wahren.
Ein guter Berater wird das Honorar, welches die Stiftung für seine Tätigkeit aufbringen muss, deutlich überkompensieren.
Das über fast zwanzig Jahre aufgebaute Netzwerk im Bereich der Anlageprodukte / Anbieter einerseits und spezialisierter Juristen und Wirtschaftsprüfer andererseits erlaubt es dem Berater, das gesamte Spektrum an Fragen zu bearbeiten, vor dem Stiftungen und ihre Vorstände
in der heutigen Zeit stehen, wenn es um die satzungsgemäße und nachhaltige Mittelbewirtschaftung geht.
Über:
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Herr Hubert Schneider
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Deutschland
fon ..: 03020452710
fax ..: 03020452711
web ..: http://www.anlagewerkstatt.de
email : hschneider@anlagewerkstatt.de
Hubert Schneider, Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und Stiftungsberater DSA arbeitet seit 1994 als freier Anlageberater und Vermittler mit eigenem Büro und Mitarbeitern in Berlin Mitte. Er ist seit 2006 aktiv als Anlageberater für Stiftungen tätig und verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von Juristen und Steuerberatern / WP, die auch auf Stiftungen spezialisiert sind. Für die erteilten Mandate hat der Berater auch in den letzten drei Jahren durchgängig Erträge von mehr als 5 % pro Jahr erzielt – Referenzen sind verfügbar.
Pressekontakt:
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