GKV Patienten müssen komplette Kosten für individuelle, gelenksbezogene Aufbissschienen selber bezahlen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei medizinischer Begründung (z.B. Knirschen und Pressen) eine einfache kauflächenadjustierte Aufbiss- oder Knirscherschiene zu 100%. Anders als beim Zahnersatz, wo die Patienten selber entscheiden können, welche Versorgung sie wählen möchten und die Differenz zum Zuschuss der Krankenkasse selber tragen müssen, gibt es diese Wahlmöglichkeit bei Schienen nicht.
Wenn die Patienten eine hochwertige individuell mit Registraten auf das Kiefergelenk abgestimmte, kauflächenadjustierte Knirscher- oder Aufbissschiene habe wollen, verlieren sie den Anspruch auf die 100% Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse komplett! Die Zahlung der zusätzlich entstehenden Kosten aus eigener Tasche, wie beim Zahnersatz, ist nicht vorgesehen und nicht erlaubt, die Patienten müssen die ganzen entstehenden Kosten in solchem Fall selber tragen. Je nach Aufwand können das schnell 500 Euro und mehr sein. Wenn nun im Versicherungsvertrag der Zusatzversicherung steht, daß die Versicherung die Differenz zu den von der gesetzlichen Krankenkasse erstatteten Kosten zum versicherten Prozentsatz übernimmt, entsteht hier eine Grauzone – keine Zahlung der gesetzlichen Krankenkasse auf eine Leistung bedeutet, das auch keine prozentuale Differenz gezahlt werden muss, da in diesem Fall keine Differenz entsteht. Im Ergebnis heisst das dann, daß die Patienten auf den kompletten Kosten für eine kiefergelenksbezogene , mit Registraten hergestellte kauflächenadjustierte Schiene sitzen bleiben.
Bei Vertragsabschluss für eine Zusatzversicherung müssen die Patienten diese Problematik auf jeden Fall ansprechen und gegebenenfalls den Vertrag zusätzlich schriftlich um diese Option ergänzen lassen: Zuzahlung bei individuellen Aufbissschienen auch, wenn die gesetzliche Krankenkasse keinen Cent zahlt.
Bei Knirschen und Pressen und besonders bei CMD – Problematik (Verspannungen, Kopfschmerzen, etc.) genügt die einfache, von der gesetzlichen Krankenkasse zu 100% bezuschusste Schiene in den meisten Fällen nicht und es ist sinnvoll und notwendig, hier mit individuellen, gelenksbezogenen Aufbissschienen zu arbeiten.
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