Unternehmerberater Dr. Torsten Voß erläutert die Optionen in einer Liquiditätskrise
Gerät man mit seinem Unternehmen an die Grenzen der Liquidität, ist akutes Handeln gefordert. Die Wahl hat man an dieser Stelle nur noch, wenn man nicht zahlungsunfähig ist. Eine rechtzeitige und am besten auch regelmäßige Prüfung der Liquiditätssituation erweist sich als Frühwarnsystem.
Eine Liquiditätskrise bedeutet immer eine ernsthafte Unternehmenskrise. Jetzt muss man sich fragen, welche Möglichkeiten man hat und wo Vor- sowie Nachteile und Gefahren dieser Optionen liegen. Unternehmerberater Dr. Torsten Voß erklärt, was zu beachten ist.
Wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig?
Eine Unternehmenskrise verläuft in mehreren Phasen. Die Liquiditätskrise stellt hierbei das letzte Segment dar. Eine Wahl zwischen mehreren denkbaren Handlungsschritten hat nur das Unternehmen, dass sich noch nicht in einer Zahlungsunfähigkeit befindet.
Ab welchem Zeitpunkt aber trifft das zu? Der Bundesgerichtshof hat hierfür ein Berechnungsmodell aufgestellt. Dr. Torsten Voß hat es auch auf seiner Webseite bereitgestellt. Der Quotient, den man nach Eingabe spezifischer Daten erhält, gibt Aufschluss, ob man bereits zahlungsunfähig ist oder eine Zahlungsunfähigkeit droht. Beide Ergebnisse zwingen zu akutem Handeln, denn der Grat zu straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen (Stichwort Insolvenzverschleppung) ist sehr schmal.
Steht die Zahlungsunfähigkeit fest, muss man einen Antrag auf Insolvenz stellen. Die Abwicklung der Insolvenz kann entweder durch einen vollumfänglich agierenden Sachwalter oder auch in Eigenverwaltung des Unternehmens erfolgen. Die Unterschiede erklärt Dr. Torsten Voß in seinem aktuellen Beitrag auf Focus Online.
Steht die Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevor, kann ein Sanierungsverfahren das Schlimmste abwenden.
Praxistipp: Niemals allein aus der Krise kämpfen wollen
In beiden Fällen rät Dr. Torsten Voß: “Ob eine Zahlungsfähigkeit droht oder bereits erreicht ist, sollte immer von einem Experten eruiert werden. Die kontinuierliche Überprüfung der Unternehmensbilanzen durch einen Sachverständigen ermöglicht rechtzeitiges Handeln. In der Krise selbst sichert der externe Berater den Weg ab, damit alles nach Recht und Vorschrift verläuft. Nicht zuletzt nimmt ein außenstehender Fachmann der Geschäftsführung die Angst oder auch Ungewissheit und lichtet den Blick für das Wesentliche.”
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