“Wunschzettel@Internet” – Verbraucherinformation der ERGO Group

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Worauf Verbraucher beim Online-Shoppen von Weihnachtsgeschenken achten sollten

"Wunschzettel@Internet" - Verbraucherinformation der ERGO Group

Augen auf beim Online-Shoppen!
Quelle: ERGO Group

Gedränge in der Fußgängerzone, Schlangen vor den Kassen, keine freien Parkplätze – statt sich den Weihnachtsstress in der Stadt anzutun, ordern immer mehr Deutsche ihre Geschenke vom Sofa aus übers Internet. Wie Verbraucher sich dabei vor Betrug und teuren Reinfällen schützen können, weiß ERGO Direkt Experte Dieter Sprott. Was es bei den Lieferzeiten der Webshops zu beachten gibt, erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Draußen nieselt es, ein eiskalter Wind pfeift um die Häuser und auf den Straßen staut sich der Verkehr. Ein guter Moment für Weihnachtseinkäufe? Ja: Rauf aufs Sofa, dazu ein heißer Tee, das Laptop aufgeklappt, und schon kann es losgehen. “Zu den Vorteilen des Online-Shoppings zählt, dass es schnell, bequem und auch sicher ist – wenn der Kunde ein paar Punkte beachtet”, sagt Dieter Sprott, Experte der ERGO Direkt Versicherungen. Die einfachste Regel gilt im Netz ebenso wie in der Innenstadt: Verbraucher sollten nur bei Händlern kaufen, die einen vertrauenswürdigen Eindruck machen. Wirkt die Website lieblos zusammengeschustert, fallen Rechtschreibfehler auf oder ist gar das Impressum unvollständig? Dann ist Vorsicht angebracht, meint der ERGO Direkt Experte: “Das Impressum muss alle Angaben zur Identität des Unternehmers enthalten, dazu gehört auch eine vollständige Postadresse. Steht da nur eine E-Mail-Adresse oder ein Postfach, handelt es sich nicht um einen seriösen Anbieter.” Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich an Prüfzeichen orientieren: Anerkannte Siegel wie TUV Sud, Trusted Shops oder EHI belegen, dass sich der Händler einer Prüfung unterzogen hat und bestimmte Qualitätsstandards erfüllt.

Vorsicht vor schwarzen Schafen

Wertvolle Dienste leisten auch Bewertungsplattformen im Netz: Es schadet nicht, sich dort vor dem Kauf umzuschauen und nachzulesen, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Webshop gemacht haben. “Schwarze Schafe sind zum Beispiel auch an sehr niedrigen Preisen zu erkennen”, weiß Dieter Sprott. “Zwar sind einige Waren im Internet günstiger als im Einzelhandel vor Ort. Doch bei Händlern, die Markenprodukte weit unter dem üblichen Niveau anbieten, stimmt etwas nicht.” Ratsam ist ebenso, Webshops zu meiden, die auf Vorauskasse bestehen. Sichere Zahlungsarten sind Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte, verlässlichen Kundenschutz bieten auch Bezahldienste wie Paypal oder Clickandbuy. “Allerdings sollte der Kunde darauf achten, dass die Übertragung seiner Daten über eine verschlüsselte Verbindung läuft “, rät der Experte der ERGO Direkt. “Dies ist der Fall, wenn in der Adresszeile des Browsers “https” statt “http” steht; oft erscheint daneben ein kleines Vorhängeschloss.” Wichtig ist auch, dass Kunden sich mit einem sicheren Passwort im Webshop einloggen: Namen oder Wörter, die im Lexikon stehen, lassen sich leicht knacken. Ein sicheres Passwort besteht aus mindestens acht Zeichen, darunter Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen.

Unverbindliche Lieferfristen

Viele Menschen verschieben den Geschenkekauf auf die letzte Minute. Um sicher zu gehen, dass das Präsent noch rechtzeitig ankommt, empfiehlt sich ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versandhändlers, sagt Michaela Rassat von der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). “Zwar haben Onlinehändler die Pflicht, gut erkennbar einen Lieferzeitraum zu nennen, zum Beispiel drei bis fünf Werktage. Allerdings relativieren einige Anbieter diese Angabe durch eine Klausel wie, “Lieferfristen sind unverbindlich”.” Unabhängig davon garantieren manche Onlineshops bis zu einem bestimmten Bestelldatum eine Lieferung vor Heiligabend. “Wenn das Paket trotzdem zu spät kommt, hat der Kunde zwar theoretisch einen Anspruch auf Schadenersatz”, weiß die D.A.S. Juristin, “dazu müsste er aber nachweisen, dass ihm ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist. Bei einer Verspätung ist dies oft nicht so einfach.” Haften müsste der Händler zudem nur, wenn er selbst für die Verspätung verantwortlich ist – bei plötzlicher Eisglätte oder Streik beim Zusteller könnte der Kunde ihn daher nicht zur Kasse bitten. “Ansonsten besteht die Möglichkeit, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen”, so Michaela Rassat. Wer online einkauft, kann die Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt widerrufen. Es bleibt also zumindest keiner auf nicht mehr benötigten Geschenken sitzen.
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