Worauf müssen Sie achten, wenn Sie eine projektierte Neubau Eigentumswohnung über einen Bauträger erwerben? –

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie eine projektierte Neubau Eigentumswohnung über einen Bauträger erwerben? –

Heutzutage werden viele Neubauprojekte realisiert, weshalb es wichtig ist, dass sie auf bestimmte Dinge Acht geben, bei der Auswahl Ihres Bauträgers.

BildWenn Sie auf die Suche nach einer Eigentumswohnung gehen, werden Sie feststellen, dass Ihnen z.B. über die Tageszeitungen auch zahlreiche Immobilienangebote offeriert werden, bei denen die Immobilie selbst noch gar nicht existiert. Sie ist zunächst einmal nur projektiert. Sie finden also in der Regel Zeichnungen und eventuell ein Modell des geplanten Vorhabens vor, aber keinesfalls schon ein errichtetes Gebäude. Trotzdem werden bereits in diesem Stadium Kaufverträge über die zu errichtenden Wohnungen abgeschlossen. Vorhaben dieser Art laufen meistens unter der Regie eines so genannten Bauträgers. Bauträger sind gewerbsmäßig tätige Unternehmen, die auf eigenem Grund und Boden Immobilien erstellen und diese dann samt dem Grund und Boden in der Regel schlüsselfertig veräußern. Dies soll nachfolgend im Detail erläutert werden.

Für die Ausübung des Berufes des Bauträgers gibt es in Deutschland keinerlei geforderte Qualifikationen. Einzige Voraussetzung ist, dass keine Vorstrafen vorliegen. Hierin liegt für Sie natürlich ein erhebliches Risiko. Daher sollten Sie den Bauträger vor Vertragsabschluss genau überprüfen.

Wichtig ist vor allem, dass Sie sich darüber informieren, wie lange der Bauträger bereits am Markt tätig ist und welche Objekte er errichtet hat. Sprechen Sie auch mit Kunden, die bereits bei dem von Ihnen gewählten Bauträger gekauft haben. Sie sollten hier nachfragen, inwieweit es Probleme gab oder gibt. Sehr wichtig ist auch, sich gegenwärtig laufende Baustellen des von Ihnen favorisierten Bauträgers anzusehen und dort involvierte Kunden zu befragen. Treten Sie gegenüber Ihrem Bauträger ruhig offen, aber verbindlich auf und fragen Sie nach Objekt und Kundenreferenzen. Verweigert er Ihnen diese, sollten Sie entweder der Sache genauer nachgehen oder den Kontakt beenden.

“Wichtig ist auch, dass Sie weitere Auskünfte über den Bauträger bei den zuständigen Behörden einholen”, empfiehlt Claudio Bonelli, Geschäftsführer der GRUNDUM Immobilien GmbH.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

GRUNDUM Immobilien GmbH
Herr Claudio Bonelli
Martinstraße 15
65189 Wiesbaden
Deutschland

fon ..: 0611974514140
web ..: http://grundum.de
email : info@grundum.de

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