“Privat oder gesetzlich versichert”? Um bewusst zu entscheiden, welche Absicherung für den Einzelnen in seiner Situation und vor dem Hintergrund seiner Lebensplanung die richtige ist, bedarf es einer vertieften Kenntnis der Gemeinsamkeiten und der Unterschiede beider Krankenversicherungssysteme. Das gilt sowohl für Versicherungsvermittler, gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherer oder auch Arbeitgeber als Versicherte selbst. Ein aktueller Leitfaden von Wolters Kluwer untersucht Schritt für Schritt Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Systeme, um eine strukturierte Entscheidung zu ermöglichen.
Privat oder gesetzlich versichert?
Hat ein Arbeitnehmer ein Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist er unter Umständen krankenversicherungsfrei und kann zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Es gibt zwei verschiedene Jahresarbeitsentgeltgrenzen. Für das Jahr 2015 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze im gesamten Bundesgebiet 54.900 EUR. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze beläuft sich auf 49.500 EUR. Sie gilt für alle, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren und es noch immer sind.
Wichtige Entscheidungshilfen und Rechenbeispiele
Im Bewusstsein seiner persönlichen Situation und Lebensplanung muss jeder Einzelne für sich entscheiden, ob er besser in dem einen oder dem anderen Krankenversicherungssystem aufgehoben ist. Dazu liefert der aktuelle Leitfaden vom Wissens- und Informationsanbieter Wolters Kluwer wichtige Fakten zur Einschätzung der vielen Fragen bei der Auswahl des Krankenversicherungsschutzes sowie praxisnahe Entscheidungshilfen – einschließlich Rechenbeispielen, die im Anhang aufgeführt werden.
Vorteile individuell ermitteln
In dem Leitfaden geht es nicht darum, das eine oder das andere Krankenversicherungssystem als vorteilhafter herauszustellen. Beide Säulen des dualen Krankenversicherungssystems erfüllen eine wichtige volkswirtschaftliche und eine sozialpolitische Aufgabe, indem sie dafür sorgen, dass der Einzelne im Krankheitsfall nicht wegen der damit verbundenen Kosten zum Sozialfall wird oder aus Kostengründen auf eine lebensnotwendige Behandlung verzichtet muss.
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