Wohnungstausch: Alternative zu Ferienwohnung und Hotel – Verbraucherinformation der ERGO Group

Wohnungstausch: Alternative zu Ferienwohnung und Hotel – Verbraucherinformation der ERGO Group

Wie das funktioniert und welche rechtlichen Regelungen gelten

Wohnungstausch: Alternative zu Ferienwohnung und Hotel - Verbraucherinformation der ERGO Group

Über spezielle Portale kann jeder seine Wohnung zum Tausch anbieten. (Bildquelle: ERGO Group)

92 Prozent der Deutschen wollen 2023 verreisen. Eine spannende Alternative zu den üblichen Ferien-Unterkünften ist ein Wohnungstausch. Über spezielle Vermittlungsplattformen im Internet können Urlauber ihr Zuhause für einen bestimmten Zeitraum mit anderen tauschen. Wie der Wohnungstausch im Urlaub funktioniert und was dabei rechtlich zu beachten ist, erklären Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung und Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Wie funktioniert ein Wohnungstausch?

Viele Deutsche sehnen sich im Urlaub nach einem erholsamen Tapetenwechsel. Doch muss es immer der klassische Aufenthalt im Hotel oder Ferienhaus sein? Für wen es in Ordnung ist, die eigenen vier Wände eine Zeit lang Fremden zu überlassen, für den kann ein Wohnungstausch eine spannende Alternative sein. “Es gibt mittlerweile spezielle Online-Portale, die diesen Service anbieten”, erklärt Birgit Dreyer, Expertin der ERGO Reiseversicherung. “Interessierte Urlauber legen dort ein Profil an und inserieren ihr eigenes Zuhause – am besten auf Englisch, das erhöht die Tauschchancen.” Anschließend können sie sich eine Unterkunft im gewünschten Zielland suchen. “Ist ein Tauschpartner gefunden, kümmert sich der Anbieter um die Kontaktaufnahme und Vermittlung”, so die Reiseexpertin Dreyer. Urlauber zahlen meist lediglich eine Mitgliedsgebühr zwischen 100 und 150 Euro pro Jahr, weitere Kosten fallen oft nicht an.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Urlauber vor dem Tausch einen schriftlichen Vertrag mit dem Tauschpartner abschließen. “Viele Portale stellen dafür sogenannte Tauschvereinbarungen zur Verfügung”, so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Das Dokument sollte unter anderem folgende Informationen enthalten: An- und Abreisedatum, Adresse, Notfallnummern und -kontakte, Personenanzahl, Regelungen zu Telefon, Internet, Fahrrädern und Co. sowie Hinweise zu Schlüsselübergabe und Versicherungsschutz. “Es ist sinnvoll, diese Informationen schriftlich festzuhalten, um mögliche Unstimmigkeiten von vornherein auszuschließen. Überraschungen am Urlaubsort und anschließende Konflikte lassen sich so vermeiden”, erläutert Rassat. “Ist vorab alles geklärt, können Urlauber ihre Auszeit in vollen Zügen genießen.” Die Juristin empfiehlt außerdem, den Vertrag per Post zu verschicken. So ist sichergestellt, dass die angegebene Adresse korrekt ist. Übrigens: Auch Mieter können ihre Wohnung tauschen. “Sie sollten den Vermieter jedoch vorab über die Identität der Tauschpartner informieren und ihn um Erlaubnis fragen. Denn streng genommen handelt es sich hier auch ohne Bezahlung nicht um Besuch, sondern um eine Gebrauchsüberlassung der Wohnung, welche die Zustimmung des Vermieters erfordert”, sagt die Rechtsschutzexpertin Rassat. Nicht zuletzt sollten auch die Nachbarn Bescheid wissen: So vermeiden Mieter, dass jemand die Polizei ruft, wenn plötzlich Fremde in der Wohnung ein- und ausgehen. Wenn die Tauschpartner Schäden an der Wohnung verursachen oder gegen die Hausordnung verstoßen, kann der Vermieter den Mieter dafür zur Verantwortung ziehen. Auch eine Überbelegung durch zu viele Personen muss dieser nicht hinnehmen.

Vorbereitungen für den Tausch

Damit sich die Gäste wohlfühlen und anschließend eine gute Bewertung im Portal hinterlassen, empfiehlt Dreyer Gastgebern, einige Vorbereitungen zu treffen. Die Wohnung sollte aufgeräumt und sauber sein. Zudem sollten Handtücher, Bettwäsche, Platz in Kühlschrank und Schränken sowie eine Liste mit wichtigen Informationen wie zum Beispiel dem WLAN-Passwort zur Verfügung stehen. “Als Gast gilt: Sorgfältig mit dem fremden Eigentum umgehen und die Unterkunft möglichst so verlassen, wie sie bei der Anreise vorgefunden wurde”, ergänzt die Expertin der ERGO Reiseversicherung.

Absicherung für den Fall der Fälle

Damit mögliche Missgeschicke abgesichert sind, sollten Urlauber den passenden Versicherungsschutz nicht vergessen. Manche Anbieter bieten als Teil des Mitgliedsbeitrags zusätzliche Versicherungsleistungen an. Kommt der Tausch wegen Krankheit doch nicht zustande, bieten viele Vermittlungs-Plattformen zudem einen Rücktrittsschutz. Der Anbieter kümmert sich dann um Ersatz oder beteiligt sich anteilig an Hotelkosten, damit Urlauber die Reise trotzdem antreten können. Andere zahlen auch eine Entschädigung. Außerdem sollten Urlauber an eine Reisekrankenversicherung denken. Die ERGO Reiseversicherung bietet beispielsweise in Zusammenarbeit mit Air Doctor die Möglichkeit, über eine App weltweit schnell und unkompliziert einen Arzt zu finden.
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ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

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