Wo dürfen Lastenräder fahren? – Tipp der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Wo dürfen Lastenräder fahren? – Tipp der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Experten der ERGO Group informieren

Wo dürfen Lastenräder fahren? - Tipp der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Für Lastenräder gelten dieselben Regeln wie für herkömmliche Fahrräder. (Bildquelle: ERGO Group)

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):

Lastenräder, sogenannte Cargobikes, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit – allerdings oft nicht bei anderen Verkehrsteilnehmern. Denn Radfahrern ist es beispielsweise auf einem Radweg oft nicht möglich, das größere Gefährt zu überholen. Grundsätzlich gelten für Lastenräder aber dieselben Regeln wie für herkömmliche Fahrräder: Sie dürfen sowohl Radwege und Radfahrstreifen benutzen als auch Einbahnstraßen, Busspuren, Fußgängerzonen oder Gehwege, wenn sie durch entsprechende Beschilderung für den Radverkehr freigegeben sind. Ansonsten haben sie auf diesen Verkehrsflächen, insbesondere auf dem Gehweg, nichts verloren. Dann müssen sie die Fahrbahn nutzen. Sind Fußgängerzone oder Gehweg für Radler freigegeben, sind diese verpflichtet, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Wenn ein Radweg benutzungspflichtig ist, gilt das auch für Cargobikes. Allerdings sollen mehrspurige Lastenräder laut § 2 Straßenverkehrsordnung, Rn. 23, “wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.” Ordnungsämter und Polizei müssen hier nach dem jeweiligen Einzelfall entscheiden. An wartenden, also stehenden, Autos dürfen Cargobikes am rechten Fahrbahnrand langsam und vorsichtig vorbeifahren – wenn es der Platz zulässt.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.311

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden