Wischen und zahlen? – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wischen und zahlen? – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Vorsicht vor Abofallen beim Surfen mit dem Handy

Wischen und zahlen? - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Seit 2012 muss in Deutschland ein Bestellvorgang im Internet eindeutig gekennzeichnet sein. (Bildquelle: ERGO Group)

Wer viel mit seinem Smartphone im Internet unterwegs ist, kennt sie gut: Die um Aufmerksamkeit buhlenden Werbebanner auf Webseiten oder in Apps. Wer sie loswerden möchte, kann durch eine Wischbewegung oder einen Klick auf das kleine ‘x’ in der Anzeige auch das Gegenteil erreichen und aus Versehen ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Oft, ohne es zu merken. Nicole Nebelung, Digitalexpertin von ERGO, informiert, wie Verbraucher sich vor Abofallen schützen können.

Wo lauern Abofallen?

Viele Webseiten und auch Apps enthalten Werbebanner und Anzeigen. Während manche am Rand zu finden sind und nicht weiter stören, bedecken andere den halben Bildschirm. “Die harmlos wirkenden bunten Banner können schnell zur Kostenfalle werden”, weiß Nicole Nebelung. Denn beim Versuch, das Banner wegzuwischen oder wegzuklicken, ist schnell unbemerkt ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen. Dem Nutzer ist dann meist gar nicht bewusst, dass ihm ab sofort zwischen vier und zehn Euro pro Woche in Rechnung gestellt werden – bis er merkt, dass die nächste monatliche Handyrechnung überraschend hoch ausfällt. Denn unmittelbar nach dem Klick sammeln die Anbieter Daten wie die Rufnummer des Nutzers, um die Zahlungsaufforderung an den Handyprovider weiterzuleiten. Auf der Rechnung erscheint dann ein sogenannter Drittanbieter.

Gefahr durch Drittanbieter?

Seit 2012 muss in Deutschland ein Bestellvorgang im Internet eindeutig gekennzeichnet sein. Das heißt: Kunden müssen erkennen, wann sie ein Produkt oder eine Dienstleistung kostenpflichtig bestellen, beispielsweise durch Anklicken der Buttons “jetzt kaufen” oder “zahlungspflichtig bestellen”. Doch es kommt vor, dass Drittanbieter diese Regelung umgehen. “Drittanbieter sind Unternehmen, die online eigene Dienstleistungen anbieten und diese dann über die Handyrechnung des Kunden abrechnen”, erklärt Nebelung. Hier gibt es seriöse aber auch weniger seriöse Dienstleister. Bei den Dienstleistungen kann es sich um per Handy bezahlte Parkgebühren oder um die Bezahlung einer kostenpflichtigen App handeln. “Aber auch um Abos für Klingeltöne, Hintergrundbilder, Spiele oder diverse andere Dienste, von denen Nutzer überhaupt nichts wissen, da sie diese nie bewusst bestellt haben”, informiert die Digitalexpertin. Das tückische dabei: Aus der Handyrechnung geht meist gar nicht hervor, wofür das Geld abgebucht wurde – der Mobilfunkanbieter bucht im Namen des Drittanbieters ab und beruft sich im Zweifel darauf, dass der Kunde dort etwas bestellt hat. Oft schalten gerade unseriöse Drittanbieter auch noch eine Abrechnungsfirma dazwischen, deren Name dann auf der Rechnung steht.

Drittanbietersperre als Schutz

Einen hundertprozentigen Schutz vor Abofallen bietet nur eine sogenannte Drittanbietersperre. Sie verhindert, dass Drittanbieter die jeweilige Handynummer identifizieren können. So ist die Abrechnung über die monatliche Handyrechnung nicht möglich. Jeder Mobilfunkanbieter ist verpflichtet, für seine Kunden auf Wunsch eine derartige Sperre einzurichten. Um diese zu aktivieren, sollten Kunden am besten beim Kundenservice anrufen oder eine E-Mail schreiben. Die ERGO Expertin ergänzt: “Zwar ist es dann auch seriösen Anbietern nicht mehr möglich, Kosten über die Mobilfunkrechnung abzurechnen. Doch meist stehen dort auch alternative Zahlungsmethoden wie Kreditkarte oder Paypal zur Verfügung.” Seit 1. Februar müssen die Provider außerdem einen zusätzlichen Schutz einrichten: das sogenannte “Redirect-Verfahren”: Hierbei wird der Nutzer nach dem Klick auf ein Werbebanner auf eine zwischengeschaltete Seite des Mobilfunkanbieters weitergeleitet. Sie macht ihn darauf aufmerksam, dass die Leistung kostenpflichtig ist und fragt, ob er diese wirklich in Anspruch nehmen möchte. Dieses Verfahren gilt verbindlich für alle Abos. Ausnahmen gibt es nur für Seiten mit einem sogenannten Trusted-Partner Log-in, auf denen sich der Kunde zuerst registrieren muss. Übrigens: Mobilfunkanbieter dürfen Betroffene bei Beschwerden über Drittanbieter-Abrechnungen nicht einfach an diese verweisen – das geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam von 2015 hervor (Az. 2 O 340/14).

Doch in die Falle getappt?

Wer in die Abofalle getappt ist, merkt dies meist nicht sofort. Auch das Redirect-Verfahren bietet keine absolute Sicherheit. Denn immer wieder umgehen unseriöse Drittanbieter die Sicherheitsmaßnahmen, indem sie zum Beispiel versteckte Bestellbuttons hinter Texten oder Bildern platzieren, die der Nutzer gar nicht bemerkt. “Daher ist es wichtig, die Handyrechnung regelmäßig zu kontrollieren”, rät die Digitalexpertin. Nur so können Nutzer vermeiden, dass sie mehrere Monate für ein unerwünschtes Abo bezahlen. Enthält die Rechnung unberechtigte Beträge, heißt es umgehend handeln. Im ersten Schritt sollten Betroffene ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren. Am besten ist es, schriftlich zu reklamieren und den zu viel gezahlten Betrag zurückzuverlangen. Zusätzlich sollten Nutzer herausfinden, wer der eigentliche Anbieter des Abonnements ist. Ist in der Telefonrechnung ein Anbieter mit Kontaktdaten vermerkt, sollte der Betroffene bei diesem schriftlich per Einschreiben mit Rückschein das Abo kündigen, die Rechnungen beanstanden und hier ebenfalls den Betrag zurückfordern. Musterbriefe dazu finden sich auf der Website der Verbraucherzentrale.
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