Jahreslohnsteuertabelle für Sonderzahlungen statt Monatslohnsteuertabelle zugrunde gelegt
Bei 54 Prozent der deutschen Arbeitnehmer kommt am Ende des Monats November Freude auf, wenn sie ihren Gehaltszettel sichten. Der Grund: Es ist ein bisschen mehr auf dem Konto als in den anderen Monaten, weil sie Weihnachtsgeld erhalten haben. Das Weihnachtsgeld ist in der Regel eine Pauschale oder ein Prozentsatz vom Monatslohn. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht aber leider nicht. Oftmals ist das Weihnachtsgeld jedoch im Tarifvertrag geregelt.
Das Weihnachtsgeld ist eine einmalige Sonderzahlung, genauso wie das Urlaubsgeld, eine Abfindung oder Tantieme und voll steuerpflichtig. Steuerlich betrachtet, wird das Weihnachtsgeld den sonstigen Bezügen zugeordnet. In diese Kategorie fallen Lohnzahlungen, die keinen laufenden Monatslohn, sondern einmalige oder unregelmäßige Lohnzahlungen abbilden. Da das Weihnachtsgeld also anders als das normale Gehalt betrachtet wird, wird es bei der Berechnung der Lohnsteuer auch anders behandelt.
Für die Berechnung der Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld wird zunächst der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld hochgerechnet und die darauf anfallende Lohnsteuer berechnet. Danach wird die Lohnsteuer für den Jahresarbeitslohn unter Einbeziehung des Weihnachtgeldes nochmal berechnet. Die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen ist dann die Lohnsteuer, die vom Weihnachtsgeld an den Fiskus abgeführt wird.
Auf den ersten Blick scheint es, als würde das Weihnachtsgeld höher versteuert werden, als der reguläre Monatslohn gemäß der Monatslohnsteuertabelle. Das täuscht jedoch. Tatsächlich fällt durch die Berechnung der Steuer nach der Jahreslohnsteuertabelle die Steuerlast geringer aus. Würde das Weihnachtsgeld wie der normale Arbeitslohn behandelt werden, dann würde die abzuführende Lohnsteuer höher ausfallen. Es ist daher ein Vorteil, dass das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung zu uns kommt!
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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