Bürgerbeteiligung gefragt!
Leipzig. “Wie weiter im Neuseenland?” so der Titel eines Artikels in einer Leipziger Tageszeitung vom 9.1.14., nachdem in selbiger Zeitung bereits am 30.12.13 die interessierten Bürger Leipzigs aufgefordert wurden, sich per Telefon beim Grünen Ring Leipzig zu erkundigen, auf welche Weise sie ihr Votum für oder gegen Hausboote auf den Leipziger Gewässern abgeben können – ein etwas hochschwelliges Procedere, um Bürgerwillen ernsthaft in Entscheidungsprozesse mit einfließen zu lassen.
Ende 2012 wurden 11.231 Unterschriften unter einer von NuKLA initiierten Petition gegen kraftstoffbetriebenen Motorbootverkehr auf den Auwaldgewässern und dem Cospudener See an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages abgegeben mit der leisen Hoffnung, dieser geäußerte Bürgerwille könnte eventuell von den Mitgliedern des Sächsischen Landtages bei der damals noch bevorstehenden Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes Berücksichtigung finden. Ein Jahr und ein geändertes Sächsisches Wassergesetz später sind die Bürger aufgefordert, sich zu beteiligen: Auf der Grundlage eines im Sommer novellierten Sächsischen Wassergesetzes, das allen ab 2015 geltenden EU-Richtlinien bezogen auf die zukünftig einzuhaltenden Qualitätsstandards für Oberflächengewässer zuwiderläuft und schon gleich mal von Gesetzes wegen die Tagebaurestseen automatisch nach Entlassung aus dem Bergrecht für schiffbar erklärt (also für befahrbar mit jedwedem Wasserfahrzeug, egal wie schnell, wie laut, wie umweltunverträglich). Die Petition mit ihren Unterschriften wurde zuständigkeitshalber vom Petitionsausschuss an die Landesdirektion Sachsen weitergeleitet mit der Bitte (sic!) “um Beachtung” – was auch immer sich hinter dieser Formulierung verbergen mag. Das heißt: die Landesdirektion Sachsen, ausführendes Organ der Landesregierung, die Sachsen zu einem Eldorado für (ansonsten längst ausgemusterte) kraftstoffbetriebene private Motorboote machen und damit den großen tourismuswirtschaftlichen Aufschwung (im Niedriglohnbereich) bringen will, ausgerechnet diese (Regierungs-)Behörde soll also darüber befinden, ob der Floßgraben und der Cosi mit Jetski und Motoryachten befahren werden sollen oder nicht? Das geltende Sächsische Wassergesetz widerspiegelt den politischen Willen zum Raubbau an den neuen (und alten!) Gewässern. Darüber hinaus kommt selbst in der Potentialanalyse zum heiß diskutierten Wassertouristischen Nutzungskonzept für das Leipziger Neuseeland nicht umhin festzustellen, dass das ganze Konzept sich nur dann trägt, wenn es eine motorbootfähige Verbindung zwischen Leipzigs Norden, der Innenstadt und vor allem den südlichen gelegenen See gibt.
Auf der Basis dieser Tatsachen wird der Bürger eingeladen, sich zu beteiligen. Aber woran, wo das Gesetz doch bereits alles festlegt und eine der Staatsregierung direkt unterstellte Behörde ausführendes Organ ist? Wie will der Grüne Ring, wie will die Stadt Leipzig, wie wollen die betroffenen Kommunen etwas einschränken, das per Gesetz festgelegt ist? Was ist denn dann überhaupt die Intention, wenn vor diesem Hintergrund die BürgerInnen aufgefordert werden, sich zu beteiligen?
11.231 BürgerInnen haben das bereits getan mit einem “Nein” bezogen auf kraftstoffbetriebene private Motorboote und einem ” Ja” bezogen auf eine ökologisch und ökonomisch sinnvollere muskel- und windbetriebene touristische und Erholungsnutzung.
Die Wahlen des Leipziger Stadtrates und des Sächsischen Landtages stehen
bevor: man darf gespannt sein, ob den, sich an ihren schönen Naherholungsgebieten erfreuenden WählerInnen klar ist, WIE groß die Bürgerbeteiligung sein müsste, um eine Entscheidung zu verhindern, die – undemokratischer geht es nicht – bereits gesetzlich verordnet wurde.
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Herr Wolfgang Stoiber
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