Die Berliner Finanz- und Wirtschaftsstiftung, geleitet von Detlef Braumanns, hat neue und schönere Räume Anfang Dezember 2013 in Berlin-Zehlendorf bezogen. Grund genug, einmal zu fragen, wie die Marktlage im Jahreswechsel 2013/2014 einzuschätzen ist.
Die Edelmetallmärkte sind bekanntlich in Bewegung. Gold bleibt Gold, Sachwert ist Sachwert. Auf der anderen Seite stellen sich Fragen nach der Sicherheit des Unternehmens Berliner Finanz- und Wirtschaftsstifung und der Beziehung zu den Kunden.
Die Fragen beantwortete Oliver Over, Dipl.-Kaufmann und Steuerberater des Unternehmens, von der Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; Bonner Wall 19, 50677 Köln
1. Wie funktioniert das Prinzip der Stiftung? Oliver Over:
Hier gibt es manchmal Missverständnisse; wichtig: es geht um Sachwerte und den Handel mit Sachwerten.
a.
Der Kunde erwirbt bei der BWF-Stiftung physisches Gold zu 999/1000 in Form von Anlagebarren. Die BWF-Stiftung gibt dafür einen Verkaufspreis an. Dieser ist auf der Internetseite der BWF-Stiftung zu entnehmen.
b.
Die BWF-Stiftung orientiert sich bei ihrem Verkaufspreis an dem durchschnittlichen Marktpreis des letzten Monats (für 1 Grammer, London-Fixing) zuzüglich eines eigenen Handelsaufschlags.
Es handelt sich also nicht um den Erwerb von Zertifikaten oder Schuldverschreibungen.
c.
Der Kunde stellt der BWF-Stiftung sein Gold, für eine im Vertrag festgelegte Zeit, zur Verfügung.
d.
Gemäß Vertrag zwischen Kunde und BWF-Stiftung, unterbreitet die BWF-Stiftung dem Kunden ein (Rück-) Kaufangebot für die Zukunft zu einem heute vereinbarten Kaufpreis.
Es handelt sich dabei um ein Angebot, dass der Kunde in Anspruch nehmen kann, aber nicht muss. Für die BWF-Stiftung ist dieses Angebot allerdings verbindlich. Der Kunde kann sich sein Gold auch nach Ende der Vertragslaufzeit (Lagervertrag) ausliefern lassen.
Gleiches gilt auch während der Vertragslaufzeit. Der Kunde kann auch in dieser Zeit seinen Lagervertrag jederzeit kündigen und sich sein Gold liefern lassen. Das von der BWF-Stiftung ausgesprochene Rückkaufangebot geht dabei allerdings bei vorzeitiger Vertragsauflösung verloren.
d.
Wichtig ist die Erkenntnis, dass die BWF-Stiftung KEINE Zinsen zahlt. Der Gewinn für den Kunden entsteht lediglich zwischen dessen Einkauf und späterem Verkauf. Entweder durch Verkauf an die BWF-Stiftung zum heute festgesetzten Preis, oder durch privaten Verkauf an z.B. Banken oder sonstige Käufer.
e.
Nach dem Erwerb des Goldes durch den Kunden wird dieses Gold bei der BWF-Stiftung gelagert. Während der Lagerzeit ist die BWF-Stiftung berechtigt mit dem Gold des Kunden einen Handel zu betreiben. Der Handel wird dabei mit anderen Großhändlern betrieben. Der Preis entspricht dem aktuellen London-Fixing zzgl. einem frei verhandelbaren Aufschlag.
f.
Es ist entscheidend zu wissen, dass es bei dem Handel von Gold im Großkundenbereich üblich ist, alle Geschäftsvorfälle nur gegen Vorkasse abzuwickeln. Erst nach Erhalt des Kaufpreises wird die Ware geliefert. Daher kommt es beim Verkauf an andere Großhändler zu keinem Zahlungsausfall, woraus sich schließen lässt, dass das Geschäft kein Risiko birgt. Ist der Kaufpreis vom Großkunden eingegangen wird parallel neues Gold eingekauft und das Lager der BWF-Stiftung wieder gefüllt.
2. Welches RISIKO für den Kunden besteht? Oliver Over:
Der Kunde kauft bei der BWF-Stiftung physisches Gold, das auch als solches vorhanden ist. Die BWF-Stiftung kann jedoch zukünftige Marktentwicklungen nicht vorhersagen. Das Risiko besteht für den Kunden darin, dass langfristig der Goldpreis in einem solchen Maße fällt, dass selbst durch den permanenten Handel des Goldes die Gewinne nominal nicht erzielt werden können, um am Ende der Laufzeit alle Kunden ihr Rückkaufversprechen in der zugesagten Höhe einhalten zu können.
Dabei wären folgende Szenarien theoretisch möglich:
Die BWF-Stiftung könnte gegenüber dem Kunden den Rückkaufpreis nicht in voller Höhe erfüllen. Der Kunde erhielte dann beim Verkauf an die BWF-Stiftung seinen ursprünglichen Kaufpreis zzgl. eines verminderten Gewinnaufschlags wieder zurück. Alternativ lässt sich der Kunde sein Gold liefern und verkauft es anderweitig.
Die BWF-Stiftung kann wegen fehlender Liquidität kein Gold der Kunden zurückkaufen. Der Kunde ist aber immer noch Eigentümer des Goldes. Alternativ ließe sich der Kunde dann sein Gold ausliefern und würde es entsprechend zum Marktwert z.B. an eine Bank verkaufen.
3. Welche Sicherheiten für den Kunden bestehen? Oliver Over:
Auf die Frage, ob das Gold des Kunden tatsächlich vorhanden ist. Die BWF-Stiftung ist ein deutsches Unternehmen. Die Kontrolle obliegt dem deutschen Finanzamt. Die Erlöse aus dem Verkauf des Goldes werden beim Finanzamt als steuerfreie Erlöse gem. § 25c Umsatzsteuergesetzt (UStG) deklariert. Im Gegenzug prüft das Finanzamt im Rahmen von sog. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ob das Gold auch als Anlagegold i.S.d. § 25c UStG eingekauft wurde. Dazu müssen die Einkaufsrechnungen vorgelegt und der Zahlungsverkehr nachgewiesen werden. Stichprobenartig wird auch das Gold im Tresor geprüft.
Bei dem oben erwähnten Großhandel wird nur gegen Vorkasse gearbeitet. Der Großhandel ist daher risikolos.
Zudem hat die Stiftung einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer beauftragt, die Menge der Metalle zu prüfen und das Vorhandensein zu bestätigen. Die Ist-Zahlen erhält der Wirtschaftsprüfer vom Steuerberater der Gesellschaft. Diese Prüfungen werden regelmäßig durchgeführt.
4. Welche Kompetenz haben die Betreiber der Stiftung? Oliver Over hierzu:
Die Initiatoren der BWF-Stiftung verfügen über langjährige Erfahrung im Großhandelsbereich für Gold und Silber. Wie oben beschrieben, birgt das Geschäft im Großhandelsbereich kein Risiko von Zahlungsausfällen. Es gibt lediglich Unterschiede in den Gewinnspannen. Diese sind abhängig davon, ob es sich um Stammkunden handelt und welche Volumina bei einem Kauf gehandelt werden. Es werden keine Bilanzen veröffentlicht, weil daraus auch Kalkulationen ersichtlich wären. Die BWF-Stiftung verfügt über ein eigenständig entwickeltes Liquiditäts- und Ertragsmanagement-System. Mit diesem können zukünftige Marktentwicklungen mithilfe verschiedener Szenarien bereits heute abgebildet werden.
5. Gibt es absolute Sicherheit, dass die Marktentwicklung immer richtig eingeschätzt wird? Oliver Over:
Natürlich nicht, dann wäre ein Allwissender aktiv. Es gibt keine 100 %ige Sicherheit. Marktentwicklungen sind nicht vorhersehbar. Der Kunde nimmt mittelbar an dem Handelsgeschäft der BWF-Stiftung teil. Der Kunde erwirbt Gold, die BWF-Stiftung gibt ein verbindliches Rückkaufangebot ab. Das Risiko ist dem einer Beteiligung im Privat-Equity Bereich vergleichbar, mit dem Unterschied, dass der Kunde seinen Einsatz in Form von Gold einbringt, dass er sich jederzeit wieder ausliefern und einer anderen Person verkaufen kann. Über die Höhe der kalkulierten Gewinne gibt es keine Garantien.
6. Wie ist es in den letzten Jahren gelaufen? Oliver Over
Seit 3 Jahren kauft die BWF-Stiftung laufend das Gold seiner Kunden (auf deren Wunsch) wieder zurück. Teilweise aus auslaufenden Lagerverträgen, als auch aus normalen Vertragskündigungen. Die Liquiditätsreserven sind ausreichend und das Liquiditätsmanagement bildet auch vorzeitige Kündigungen von Verträgen ab.
7. Wie hoch ist die Hinterlegungsquote? Oliver Over
Entsprechend den obigen Ausführungen sind die Kundengelder zu 100% in physischem Gold hinterlegt. Entsprechend ist auch der Tresor und damit das Gold zu 100% gegen Diebstahl versichert.
8. Wie lange ist das Unternehmen am Markt? Oliver Over
Die BWF-Stiftung ist junges, erfolgreiches aber noch kleines Unternehmen. Der Umsatz hat sich in 2012 zum Jahr 2011 verdoppelt, das Gleiche gilt für 2013. Die Anzahl der freien Finanzberater, die die Produkte der BWF-Stiftung anbieten, hat sich im Jahr 2011 von ca. 200, bis auf aktuell 900 erhöht. Mit dem gesunkenen Goldpreis, ist die Nachfrage nach Gold erheblich gestiegen. Die Umschlagshäufigkeit des Goldlagers ist auch im Großhandelsbereich damit gestiegen.
9. Wie die rechtliche Situation? Oliver Over
Der Kunde unterschreibt gegenüber der BWF-Stiftung einen normalen Kaufvertrag. Er wird damit Eigentümer des von ihm gekauften Goldes. Der Kunde unterliegt auch keiner Verpfändung seines Goldes gegenüber der BWF-Stiftung. Er hat jederzeit Anspruch auf Auslieferung. Bei der BWF-Stiftung zählt das Gold der Kunden nicht zum eigenen Vermögen. Es wird daher auch nicht bilanziert und unterliegt auch nicht der Pfändung gegenüber fremden Dritten. Während der Vertragslaufzeit bzw. bei vollständiger Vertragserfüllung gibt es für die Goldkäufer keine zusätzlichen Kosten. Die internen Verwaltungskosten werden aus dem Verkaufspreis und aus dem laufenden Großhandel betrieben. Die Bedingungen sehen lediglich vor, dass bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung (Lagervertrag) eine Gebühr in Höhe von 15% des Goldbestandes einbehalten werden können. Die BWF-Stiftung kalkuliert grundsätzlich auf der Annahme, dass der Kunde seinen Vertrag mit der Lagerzeit erfüllt. Darauf ist auch die interne Kalkulation aufgebaut. Diese Gebühr ist bei vorzeitiger Kündigung in Höhe von 15% des Goldbestandes (Depot) mit den Gebühren vergleichbar, die auch z.B. Banken oder Versicherungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung erheben. Damit sichert die BWF-Stiftung ihre interne Kalkulation.
Bei dem Sparvertrag (Ratenkaufvertrag) “Gold-Plus” unterzeichnet der Kunde eine unverbindliche Absichtserklärung für die nächsten 120 Monate einen Kauf für z.B. 50 Euro monatlich zu tätigen. Daraus ergibt sich eine auf 120 Monate zu ermittelnde Kaufpreissumme. Die BWF-Stiftung bietet dem Kunden heute den Rückkauf der Summe aller Einzelkäufe zu einem festen Preis an (Faktor 1,5). Werden allerdings beim “Gold-Plus” mehr als insgesamt 3 Monate keine Käufe getätigt, dann verliert der Kunde nicht sein bereits erworbenes Gold, sondern nur die Rückkaufgarantie der BWF-Stiftung. Dies ist in sich auch nachvollziehbar. Würde der Kunde zum Beispiel über 5 Jahre keine Käufe mehr tätigen, dann stünde in dieser Zeit der BWF-Stiftung kein Gold für den Großhandel zur Verfügung. Damit wäre die BWF-Stiftung einer kalkulatorischen Gefahr ausgesetzt.
Vielen Dank für das Gespräch.
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:
Dipl.-Ing. Oliver Mikus
Redakteur
Die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt ihre Mandanten in rechtlichen und steuerlichen Belangen mit den Beratungsschwerpunkten in den Bereichen Stiftungsgründung und -verwaltung sowie im Medienbereich vorrangig für lizenzrechtliche und urheberrechtliche Themen.
Jahrelange Erfahrung, ein spezialisiertes Wissen sowie eine hohe Fach- und Druchführungskompetenz machen die Kempkes Rechtsanwaltgesellschaft zu einem der ersten Ansprechpartner zu diesen Themen.
Kontakt:
Kempkes Rechtsanwalt GmbH
Oliver Over
Bonner Wall 19
50677 Köln
0221 – 340 90 70
info@finanz-recht.net
http://finanz-recht.net