Deutscher Nachhaltigkeitskodex garantiert Vergleichbarkeit – Beratung verschlankt den Prozess
Das Erstellen von Nachhaltigkeitsberichten gehört für viele Unternehmen zum guten Ton. Besonders große Unternehmen haben ganze Abteilungen geschaffen, die sich den Themen Transparenz und unternehmerische Nachhaltigkeit widmen. Mit wachsender Bedeutung des Themas steigt auch das Engagement der KMUs, zu kommunizieren, wie nachhaltig gehandelt wird. Das Problem ist, das kein Regelwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung existiert. Ein Vergleich ist also kaum möglich und teilweise kreieren sich Unternehmen Bewertungskriterien nach eigenem Gusto. Diesen Mangel will der Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung beheben und hat in einem aufwändigen Abstimmungsverfahren unter Beteiligung aller wichtigen Stakeholder das Transparenzinstrument Deutscher Nachhaltigkeitskodex entwickelt. Mehr Informationen: www.dnk-beratung.de
Pflicht zur Berichterstattung ab 2017
2014 wurde vom Europäischen Parlament die CSR-Richtlinie 2014/95/EU verabschiedet. Ziel ist eine vergleichbare Transparenz in Unternehmensaktivitäten, deren Umgang mit und Handhabung von Risiken zu schaffen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben 3 Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen bestimmte Unternehmen zu nichtfinanziellen Aspekten berichten. Danach müssen die betroffenen Unternehmen künftig in ihren Rechenschaftsberichten ihre Strategien, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Diversität in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen. Dadurch erhalten Investoren und andere Interessenträger ein umfassenderes Bild der Leistung eines Unternehmens. Es ist ein Legislativvorschlag auch mit Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die neuen Regeln werden verbindlich für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten. Dazu zählen börsennotierte Unternehmen, aber auch nicht börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse wie u. a. Banken und Versicherungen, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit, ihrer Größe oder der Zahl ihrer Beschäftigten von den Mitgliedstaaten benannt werden. Betroffen sind circa 6.000 Großunternehmen und Konzerne in der EU.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex erfüllt EU-Richtlinie
Dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex wurde allseits bestätigt, dass er in Form und Inhalt die Rahmenbedingungen der EU-Berichtspflicht erfüllt. Dieser Standard verschafft Analysten und anderen Stakeholdern Informationen, um die Nachhaltigkeitsleistungen bewerten zu können. Hauptzielgruppe des Instruments sind der Kapitalmarkt und Öffentliche Auftraggeber. Der Nutzen des DNK liegt in seiner Vergleichbarkeit, die durch klare Strukturen und Konzentration auf die wesentlichen Kriterien möglich wird.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex wird zur Pflicht für größere Unternehmen. Für Klein- und Mittelständige Unternehmen ist der DNK bereits jetzt eine Chance zur Alleinstellung. Ist ein Unternehmen in einem Marktsegment angesiedelt, in dem ökologische und soziale Aspekte ein wichtiges Kaufkriterium spielen, kann eine Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex zur Differenzierung gegenüber dem Wettbewerb eingesetzt werden.
Branchen, die mit erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit begleitet werden, sind gut beraten, wenn sie transparent über sich berichten. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die stärkere Auswirkungen auf die Umwelt verursachen und damit oft geringes öffentliches Vertrauen in den Umweltschutz ihres Unternehmens gespiegelt bekommen. Die Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex kann eine Grundlage sein, gefährdete Glaubwürdigkeit und Vertrauen für sich und seine Produkte und Dienstleistungen wieder zu festigen.
Qualifizierte Unterstützung nutzen
Als offizieller Schulungspartner des DNK unterstützt www.dnk-beratung.de Unternehmen mit erprobten Methoden und Werkzeugen bei der Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Dies beinhaltet die Anforderungsanalyse, eine webbasierte Datenerfassung und die Auswertung bis hin zur Formulierung der Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex.
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DNK-Beratung.de
Herr Dietrich Ernst
Regerstraße 56a
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Deutschland
fon ..: 0 21 03/418 661
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