Jede 3. Ehe wird in Deutschland geschieden, viele Millionen Menschen sind also im Laufe Ihres Lebens von einer Scheidung betroffen
Wenn es in einer Ehe einfach nicht mehr zusammen geht, dann ist eine Scheidung häufig die letzte Konsequenz. Aber wie läuft so eine Ehescheidung eigentlich grob ab? Um überhaupt einen Scheidungsantrag stellen zu können, müssen zunächst die Voraussetzungen für eine Ehescheidung vorliegen. Die einzelnen Voraussetzungen und Ausnahmen an dieser Stelle zu erläutern, würde den Rahmen hier sprengen. In der Regel muss aber zumindest eine einjährige Trennung der Eheleute gegeben sein. Hierdurch möchte der Gesetzgeber vermeiden, dass das Institut der Ehe voreilig beendet wird, obwohl die Ehe ggf. noch gar nicht endgültig zerrüttet ist. Wenn die Voraussetzungen der Ehescheidung jedoch Vorliegen, dann muss einer der Ehepartner (ggf. auch beide) einen Scheidungsantrag einreichen, damit das Verfahren zur Scheidung eingeleitet werden kann. Dies muss durch einen beauftragten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin geschehen, die dann den Antrag dann beim Familiengericht einreicht.
Das Familiengericht holt dann Angaben zum Versorgungsausgleich ein. Wenn diese Auskünfte beim Familienericht eingegangen sind und alle Fragen diesbezüglich geklärt sind, dann wird der Scheidungstermin anberaumt.
Die Länge eines Scheidungsverfahrens hängt von diversen Kriterien ab und kann zwischen einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren dauern. Wollen beide Ehepartner geschieden werden, dann kann es relativ schnell gehen. In Bezug auf die Einzelheiten ist in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht anzuraten. Bei Personen mit einem sehr geringen Einkommen übernimmt diese Kosten häufig der Staat, indem er Beratungsscheine zur Verfügung stellt. Nach einem solchen Gespräch sollten die meisten Fragen beantwortet sein.
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Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Familienrecht
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