Friede, Freude, Nachbarschaft – das ist das Wunschbild an vielen deutschen Gartenzäunen. Was aber tun, wenn stattdessen ein bürgerlicher Kleinkrieg herrscht? Welche Möglichkeiten und Rechte habe ich? Wer ist überhaupt mein “Nachbar” und welche Beeinträchtigungen muss ich grundsätzlich dulden?
“Ob der Kinderlärm von nebenan oder der Baustellenkrach gegenüber, Veränderungen in der Nachbarschaft liegen in der Natur der Sache und lassen sich nicht von vornherein ausschließen”, sagt Christian Langgartner. Langgartner ist Rechtsanwalt in München, seine Tipps zum Umgang mit der deutschen Streitlust hat er als Autor in seinem Ratgeber “Nachbarrecht” (Verlag C.H.BECK) verarbeitet. “Natürlich gehören Meinungsverschiedenheiten auch in einer guten Nachbarschaft dazu”, bekräftigt der Jurist, “problematisch wird es, sobald die Empfindungen der Beteiligten deutlich auseinanderdriften.” Was ein Nachbar als schlichtweg unerträglich ablehnt, kann für einen anderen vergleichsweise unbedeutend sein.
Gesetzliche Vorgaben sollen hier Abhilfe schaffen. “Es ist deutlich klüger, seine Rechte und Pflichten einmal nachzuschlagen, bevor man frei heraus behauptet, zweimal jährlich das Anrecht auf eine lautstarke Party zu haben”, gibt Langgartner zu verstehen. Diesem in der Tat weit verbreiteten Rechtsirrtum ist eine klare Absage zu erteilen. Die Nachtruhe von mindestens 22.00 bis 6.00 Uhr ist zwingend einzuhalten, kann entsprechend mit Bußgeldern belegt werden und wird nicht selten auch polizeilich durchgesetzt.
“Häufig ist es aber gar nicht der direkte Nachbar von Gegenüber, sondern das Volksfest oder der neue Sportplatz nebenan, der für Missmut in der Nachbarschaft sorgt”, so Langgartner. In solchen Fällen bestehen Abwehrmöglichkeiten. So können Geräuschgrenzwerte herangezogen werden, die grundsätzlich einzuhalten sind. Allerdings sei hierbei die jeweilige Umgebung zu berücksichtigen, gibt der Jurist zu bedenken: “In einem Industriegebiet ist zwangsläufig ein anderer Geräuschpegel zulässig als in einem reinen Wohngebiet, in dem das Ruhebedürfnis der Anwohner ganz besonders schützenswert ist.”
Den Weg vor Gericht sieht Langgartner als möglichst letzten Schritt, denn meistens lassen sich Missverständnisse unter Nachbarn bereits im Vorfeld vermeiden. “Wir haben in unserer Rechtskultur ein wirklich ehrbares Gut, das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme”, merkt der Autor an. Aufeinander zugehen, Verständnis zeigen und miteinander reden – vor dem Einklagen des eigenen Rechts sind dies Schritte, die zu einem guten Miteinander führen können. “Kündigen Sie eine Feierlichkeit rechtzeitig an, wird der Nachbar erfahrungsgemäß eher bereit sein, die spätabendliche, gute Stimmung zeitlich zu tolerieren”, weiß Langgartner, “oder noch besser: Sie laden den Nachbarn gleich mit ein!”
Ein Video mit Christian Langgartner zum Thema finden Sie unter: Video mit Rechtsanwalt Christian Langgartner .
Beck Kompakt Ratgeber
Christian Langgartner, Nachbarrecht, Verlag C.H.BECK, 2013, 124 Seiten, kartoniert EUR 6,90, ISBN 978-3-406-64684-3, Weitere Informationen im beck-shop . Das Werk ist auch als eBook erhältlich.
Gerne vermitteln wir für Interviews oder Artikelbeiträge den Kontakt zum Autor. Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare des Ratgebers zur Verfügung.
Der Verlag C.H.BECK zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 9.000 lieferbare Werke, rund 70 Fachzeitschriften sowie jährlich bis zu 1.500 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder “Deutsche Gesetze”, Palandt “Bürgerliches Gesetzbuch” sowie die “Neue Juristische Wochenschrift”, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und auf Facebook aktiv. In diesem Jahr feiert C.H.BECK sein 250-jähriges Bestehen.
Kontakt
Verlage C.H.BECK oHG
Mathias Bruchmann
Wilhelmstraße 9
80801 München
089/38189-266
Mathias.Bruchmann@beck.de
http://www.presse.beck.de
Pressekontakt:
Verlage C.H.BECK oHG / Franz Vahlen GmbH
Bianca Kirchner
Wilhelmstraße 9
80801 München
089/38189-666
Bianca.Kirchner@beck.de
http://www.presse.beck.de